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Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie. Zudem passt sie die Jagdpatentgebühren der Teuerung an und spricht Beiträge für Bündner Leistungszentren sowie den «Tag des Bündner Sports 2026».

Anpassung des «Richtplans Energie»

Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie (KRIP-E) und reicht diesen zur Genehmigung an den Bund ein. Mit dem KRIP-E schafft der Kanton wichtige Voraussetzungen zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen.

Anlass ist die vom Schweizer Stimmvolk 2017 angenommene «Energiestrategie 2050». Gemäss dem damit revidierten Energiegesetz haben die Kantone Grundlagen zu erarbeiten, die aufzeigen, welche Gebiete und Gewässerstrecken sich für die Stromproduktion eignen und welche nicht. Der Richtplan kategorisiert rund 1000 Gewässerstrecken hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Zudem bietet er unabhängig vom Planungsstand eine Übersicht über alle richtplanrelevanten Wasserkraftvorhaben. Auf Basis einer stufengerechten Interessenabwägung, in welche unter anderem 62 Schutzkriterien einflossen, wurden 16 Gebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Gebiete für Solaranlagen von nationalem Interesse folgen später, da die gesetzliche Grundlage erst Mitte 2024 geschaffen wurde. Bei konkreten Vorhaben für richtplanrelevante Wind- und Solaranlagen wird zwingend eine Gemeindeabstimmung erforderlich sein. Die Gemeinden können somit schlussendlich entscheiden, ob sie eine Anlage auf ihrem Gebiet wollen oder nicht. Die im Richtplan dargelegten Produktionsziele richten sich bis zum Vorliegen der kantonalen Gesamtenergiestrategie nach den nationalen Vorgaben gemäss Artikel 2 des Energiegesetzes. Während der sechsmonatigen öffentlichen Auflage des KRIP-E im Jahr 2023 gingen rund 300 Stellungnahmen mit insgesamt 3000 Anträgen ein. Diese flossen umfassend in die Überarbeitung des KRIP-E ein. Die Arbeiten erfolgten vor dem Hintergrund energiepolitischer Entwicklungen – insbesondere mit Blick auf das im Juni 2024 angenommene «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», dessen Vorgaben der Richtplan bereits berücksichtigt. Beim noch in Beratung befindlichen «Beschleunigungserlass» trägt der KRIP-E vorerst nur den Zielsetzungen Rechnung.

Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie (KRIP-E) und reicht diesen zur Genehmigung an den Bund ein.

Jagdpatentgebühren werden der Teuerung angepasst

Die Regierung genehmigt die Anpassung der Jagdpatentgebühren im Sinne des kantonalen Jagdgesetzes und die dazu nötige Teilrevision der Verordnung über die Jagdpatentgebühren.

Die Regierung kann die Jagdpatentgebühren beziehungsweise die festgelegten Gebührenrahmen der Teuerung anpassen. Massgebend hierfür ist der Landesindex der Konsumentenpreise. Die Jagdpatentgebühren wurden letztmals im Jahr 2019 angepasst. Aufgrund der seit 2019 eingetretenen Teuerung werden nun die Patentgebühren für die Hoch- und Niederjagd angepasst. Im Zeitraum April 2019 bis April 2025 beträgt diese Teuerung 5,9 Prozent. Die Regierung erachtet eine Erhöhung der Jagdpatentgebühren in diesem Ausmass als gerechtfertigt und begründet.

Verordnung über die Jagdpatentgebühren

Die Regierung genehmigt die Anpassung der Jagdpatentgebühren im Sinne des kantonalen Jagdgesetzes und die dazu nötige Teilrevision der Verordnung über die Jagdpatentgebühren.

Beiträge für Bündner Leistungszentren sowie den «Tag des Bündner Sports 2026»

Die Regierung spricht aus der Spezialfinanzierung Sport (SF Sport) mehrere Beiträge an regionale und nationale Leistungszentren, die den Sitz und ihre Haupttätigkeit im Kanton Graubünden haben. Zudem müssen die Leistungszentren im Nachwuchskonzept des nationalen Verbands vorgesehen sein und einen Nachwuchsförderungsbeitrag von Swiss Olympics vorweisen können. So sichert die Regierung insgesamt 39 Leistungszentren Beiträge in der Höhe von insgesamt 807 300 Franken zu.

Des Weiteren sichert die Regierung dem Bündner Verband für Sport für die Durchführung des «Tags des Bündner Sports 2026» einen Beitrag von maximal 110 000 Franken zu. Auch dieser Kantonsbeitrag wird im Rahmen der Spezialfinanzierung Sport gewährt.

Engadin Nordic, RLZ Oberengadin

© Ladina Cantieni (Engadin Nordic, RLZ Oberengadin)

Die Regierung spricht aus der Spezialfinanzierung Sport (SF Sport) mehrere Beiträge an regionale und nationale Leistungszentren, die den Sitz und ihre Haupttätigkeit im Kanton Graubünden haben.

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zuständig: Regierung