Regierungsmitteilung vom 26. Juni 2025
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Die Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes in der Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Zudem genehmigt sie ein Projekt der Gemeinde Poschiavo für die Verbauung der Val Beton und die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Flerden.
Regierung äusserst sich kritisch zu geplanten Änderungen in der Grundversorgung mit Postdienstleistungen
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit geplanten Änderungen in der Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Der Bundesrat möchte mit Anpassungen in der Postverordnung der Schweizerischen Post bei der Zustellung mehr Flexibilität gewähren und damit die Grundversorgungserbringung effizienter und kostengünstiger gestalten. Entsprechend soll die Grundversorgung um einen digitalen Zustellkanal und dem Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr erweitert werden.
In ihrer Stellungnahme betont die Regierung, dass sie sich der anspruchsvollen finanziellen Situation im Bereich der Postgrundversorgung bewusst ist. Sie spricht sich jedoch klar gegen den Abbau der postalischen Grundversorgung auf Kosten der Berg- und Randregionen aus. Ein Leistungsabbau darf nicht zu einer Zweiklassengesellschaft führen. Der postalische Service public muss in allen Regionen des Landes derselben Qualitätsvorgabe folgen.
Weiter lehnt die Regierung den geplanten Stopp bei der Postzustellung an ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebiets ab, da dies demokratiepolitisch fragwürdig ist und die Versorgung im ländlichen Raum gefährdet. Ein Abbau darf nur schrittweise und mit gleichwertigen Alternativen (z. B. digitale Zustellung) erfolgen. Die Zustellvorgaben für Printmedien, insbesondere für Regionalzeitungen, sollen beibehalten werden, um Medienvielfalt und Minderheitensprachen zu schützen. Die geplante Erweiterung der Grundversorgung um digitale Angebote wird von der Regierung begrüsst, wobei analoge Angebote weiterhin gewährleistet bleiben müssen, um Wahlfreiheit zu sichern.
Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Die Regierung nimmt
Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in
Zusammenhang mit geplanten Änderungen in der Grundversorgung mit
Postdienstleistungen.
Programmvereinbarungen in den Bereichen «Wald» und «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz» (BAFU) sowie die Vereinbarung Schutzwaldpflege entlang Nationalstrassen (ASTRA) unterzeichnet
Das Amt für Wald und Naturgefahren hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine neue Programmvereinbarung Wald 2025 – 2028 erarbeitet, welche von Regierungsrätin Carmelia Maissen unterzeichnet wurde. Für die Programmziele in den Bereichen «Wald» und «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz» wurden umfangreiche Leistungen vereinbart, welche unter anderem durch den Kanton Graubünden sowie die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in den Jahren 2025 bis 2028 erbracht werden sollen. Die erbrachten Leistungen werden mit Bundesbeiträgen in der Gesamtsumme von rund 76,84 Millionen Franken für den Bereich «Wald» und rund 24,74 Millionen Franken für den Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz» unterstützt.
Mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) hatte das Amt für Wald und Naturgefahren ebenfalls eine Vereinbarung für die Jahre 2025 – 2028 erarbeitet, welche durch Regierungsrätin Carmelia Maissen unterzeichnet wurde. Mit der Vereinbarung können die Massnahmen zur Schutzwaldpflege sowie zur Verhütung und Behebung von Waldschäden entlang von Nationalstrassen mit Bundesbeiträgen in der Höhe von rund 3,74 Millionen Franken unterstützt werden.
Das Amt für Wald und Naturgefahren hat in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine neue Programmvereinbarung
Wald 2025 – 2028 erarbeitet, welche von Regierungsrätin Carmelia Maissen
unterzeichnet wurde.
Genehmigung und Beiträge für Verbauung der Val Beton
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Poschiavo für die Verbauung der Val Beton und sichert ihr dafür Beiträge nach Wasserbaugesetz, Strassengesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu. An die veranschlagten Kosten von 1,7 Millionen Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 791 350 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 595 000 Franken.
Der Val Beton ist ein murgangfähiger Wildbach, der am westlichen Abhang des Sassalb entspringt und in den Poschiavino mündet. Zusammen mit dem Seitenbach Val la Presa bildet er im Talgrund einen mächtigen Bachschwemmkegel. Seit jeher bedroht dieses Bachsystem bei Hochwasserereignissen das Siedlungsgebiet des Dorfs San Carlo sowie seine umliegenden landwirtschaftlichen Meliorationswerke. Auch die Berninastrasse H 29 liegt im Einflussbereich dieser Gewässer.
Das bestehende Verbauungssystem stammt überwiegend aus den Jahren 1992 und 1993. Nach dem Hochwasser im Jahre 1987 wurden im Mittellauf insgesamt 29 Wildbachsperren saniert beziehungsweise neu erstellt, um die fortschreitende Erosion des Bachbetts zu bremsen. Ergänzend kam ein Geschieberückhaltebecken hinzu. In den Jahren 2017 und 2018 wurde das Auffangvolumen dieses Rückhaltebeckens von 4000 auf 9000 Kubikmeter erhöht. Zudem mussten vier beschädigte Wildbachsperren instandgesetzt und verstärkt werden.
Am 12. Juli 2023 entlud sich über dem Einzugsgebiet ein kräftiges Gewitter, welches in der Folge zu einem Hochwasser in dem Val Beton führte. Die Verbauungen erfüllten ihren Zweck, konnten aber nicht vollständig verhindern, dass umliegende Siedlungen und Infrastrukturanlagen beschädigt wurden. Untersuchungen im Nachgang zu diesem Ereignis ergaben zudem, dass auch die Bachverbauungen teils in Mitleidenschaft gezogen wurden. Um den Hochwasserschutz in Zukunft sicherzustellen, hat die Gemeinde Poschiavo daher entschieden, die beschädigten Bauobjekte instand zu setzen und das Auffangvolumen des Geschieberückhaltebeckens von 9000 auf 10 000 Kubikmeter zu erhöhen.
© Büro WNT
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde
Poschiavo für die Verbauung der Val Beton und sichert ihr dafür Beiträge nach
Wasserbaugesetz, Strassengesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund
im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu.
Ortsplanungsrevision der Gemeinde Flerden genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flerden am 30. November 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Flerden die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen um circa 4753 Quadratmeter reduziert. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in allen Bauzonen, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden. Dabei wurden auch die Inventare von Natur- und Landschaftsschutz sowie Naturgefahren berücksichtigt und in der Ortsplanung umgesetzt.
© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde
Flerden im November 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.
Wahlbeschlüsse
Die Regierung wählt Nahid Kouchekzadeh Dandansaz und Leo Bassy als neue Mitglieder in die Integrationskommission. Die Wahl erfolgt per 1. August 2025 für den Rest der bis am 30. Juni 2026 dauernden Amtsperiode. Die neuen Mitglieder folgen auf Thomas Rüegg und Ilhan Mohamed Aden, welche ihren Rücktritt aus der Integrationskommission erklärten. Thomas Rüegg begründete diesen mit der Beendigung seines Mandats als Gemeinderat in Thusis und Ilhan Mohamed Aden mit dem Wegzug aus dem Kanton Graubünden. Die Regierung dankt den beiden für die geleisteten Dienste.
Die Regierung wählt Nahid Kouchekzadeh Dandansaz und Leo Bassy als neue Mitglieder in
die Integrationskommission.
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zuständig: Regierung