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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes zuhanden des Grossen Rats vorberaten. Die Vorlage, mit welcher Familien und Fachkräfte gezielt steuerlich entlastet werden sollen, bleibt in der Kommission auch nach der Diskussion in weiten Teilen umstritten.

Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Oliver Hohl und in Anwesenheit von Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, hat die WAK die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes vorberaten. Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen zur Entlastung von Familien und Zweiverdiener-Ehepaaren sowie von erwerbstätigen Personen vor (vgl. Medienmitteilung der Regierung).

Kontroverse Diskussionen
Diese Steuergesetzesrevision bildet den zweiten Umsetzungsschritt des vom Grossen Rat am 13. Februar 2023 überwiesenen Auftrags Hohl betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften. Die Kommission diskutierte die einzelnen Punkte der Vorlage nach einstimmigem Eintretensentscheid teils sehr kontrovers und konnte die Differenzen nur in Einzelpunkten bereinigen. In der Schlussabstimmung unterstützte deshalb die Kommissionsmehrheit die Vorlage und empfiehlt sie dem Rat zur Annahme, während eine Kommissionsminderheit die Teilrevision ablehnt. Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Augustsession 2025.

Entlastungsmassnahmen für Familien umstritten
Zur Steigerung der Attraktivität des Kantons für Familien und Zweiverdiener-Ehepaare sieht die Vorlage vor, die Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten, für Zweiverdiener sowie für Kinder zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Erhöhungen beim Kinderdrittbetreuungsabzug sowie beim Zweiverdienerabzug stossen in der Kommission auf einhellige Zustimmung. Die ebenfalls vorgesehene Erhöhung der verschiedenen Kinderabzüge wird hingegen von einer Kommissionsminderheit abgelehnt, da die damit bewirkte Entlastung nicht alle Familien gleichermassen treffe. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Vorlage auch in diesem Punkt.

Keine Erhöhung der Freigrenze
Zur steuerlichen Entlastung von erwerbstätigen Personen will die Vorlage die Einkommenssteuern senken, indem die Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz erhöht wird. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Massnahme ab, weil es sich um keine gezielte Massnahme handle und gleichzeitig die Gemeinden stark belaste. Eine Kommissionsminderheit möchte die Freigrenze hingegen noch weiter erhöhen.

Kontrovers diskutierte die Kommission schliesslich auch die Frage, ob als Konsequenz aus dem Auftrag Hohl eine weitere Steuerfusssenkung angezeigt ist. Diese Frage wird den Grossen Rat aber erst in der Dezembersession 2025 beschäftigen, wenn die Beratung des Budgets 2026 und damit die Festsetzung der Steuerfüsse ansteht.

Auskunftsperson:

Oliver Hohl, Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Tel. +41 79 651 51 78 (erreichbar ab 9.00 Uhr), E‑Mail Oliver.Hohl@weberprevost.ch


zuständig: Grosser Rat / Kommission für Wirtschaft und Abgaben

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