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Die Regierung gibt grünes Licht für Sofort- und Sicherungsmassnahmen im Misox und nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Zudem heisst sie die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft zwischen der Gemeinde Surses und dem Kanton in Form einer Aktiengesellschaft gut.

Grünes Licht für Sofort- und Sicherungsmassnahmen im Misox

Die Regierung genehmigt das Projekt «Misure immediate danni maltempo in Mesolcina del 21.06.2024» der Gemeinden Mesocco, Soazza, Lostallo, Cama, Grono und Roveredo sowie dem Tiefbauamt Graubünden.

Im Juni 2024 richteten starke Gewitter im Misox grosse Verwüstungen an. Murgänge und Überflutungen verursachten immense Schäden. Zahlreiche Häuser wurden komplett zerstört, viele weitere stark beschädigt. Wichtige Verkehrsverbindungen, insbesondere die Nationalstrasse A13 und abschnittsweise die Kantonsstrasse H13 «Italienische Strasse», waren mehrere Tage vollständig oder zumindest teilweise unterbrochen. Besonders betroffen waren die Gemeinden Mesocco, Soazza, Lostallo, Cama, Grono und Roveredo.

Die Ausführung des Projekts erfolgt als Sofortmassnahme in den Jahren 2024 bis 2030. Es beinhaltet sämtliche Sofort­ beziehungsweise Sicherungsmassnahmen auf Stufe Gemeinde respektive Tiefbauamt. Bei den Massnahmen handelt es sich hauptsächlich um die Wiederherstellung der Abflussquerschnitte von Gerinnen, die Räumung von Rückhaltebecken, die Errichtung und Wiederherstellung von Zufahrtswegen zu Schutzbauwerken sowie die Instandsetzung von beschädigten Schutzbauten. Im Gebiet Gagna de Sort wurde mit dem angefallenen Material ein Schutzbauwerk realisiert, welches die Fraktion Sorte vor Murgängen aus der Val de Rebolgin schützt.

Die Kosten der ausgeführten Massnahmen und der geplanten Abschlussarbeiten werden mit 14,2 Millionen Franken veranschlagt. Das Projekt entspricht den Massnahmen der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Graubünden betreffend die Programmziele im Bereich «Schutzbauten Wald 2020–2024» respektive im Bereich «Gravitative Naturgefahren Wald 2025–2028» und wird dementsprechend vom Bund mitfinanziert. Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag nach kantonalem Waldgesetz von maximal 6,39 Millionen Franken. Der gesamte Anteil von Bund (35 Prozent) und Kanton (45 Prozent) beträgt somit 80 Prozent.

Aufräumarbeiten mit Bagger

Foto 2 / Foto 3

© CensiPhotography

Die Regierung genehmigt das Projekt «Misure immediate danni maltempo in Mesolcina» der Gemeinden Mesocco, Soazza, Lostallo, Cama, Grono und Roveredo sowie dem Tiefbauamt Graubünden.

Regierung beantragt Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft

Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG). Das FiREG ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 hätte das Gesetz durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden sollen, jedoch stiessen die Vorschläge des Bundesrats auf grossen Widerstand, weshalb für das Ausarbeiten einer passenden Regulierung mehr Zeit benötigt wird. Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung beantragt der Bundesrat dem Parlament, das FiREG – im Sinn einer Übergangslösung – um 5 Jahre, bis Ende 2031, zu verlängern.

Die Bündner Regierung schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren an und unterstützt die Absicht, das FiREG zeitlich begrenzt zu verlängern, längstens bis zum Inkrafttreten der neuen Anforderungen an die systemrelevanten Unternehmen.

Vernehmlassung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG). 

Kanton und Gemeinde Surses stehen hinter der Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft

Die Regierung heisst für die Konzessionserneuerung/Neukonzessionierung des Kraftwerks Tinizong die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft zwischen der Gemeinde Surses und dem Kanton in Form einer Aktiengesellschaft gut. Die «Ovras Electricas Tinizong SA» wird mit einem Aktienkapital von 100 000 Franken gegründet, wobei sich die Gemeinde und der Kanton je zur Hälfte beteiligen werden. Der Gemeindevorstand Surses stimmte der Gründung der Projektgesellschaft am 19. Mai 2025 zu. Im Verwaltungsrat der «Ovras Electricas Tinizong SA» werden je ein Mitglied des Kantons und der Gemeinde sowie ein drittes Mitglied Einsitz nehmen. Die Projektorganisation ist nun damit beauftragt, die weiteren Schritte im Heimfallprozess der bestehenden Wasserrechtskonzessionen für die Kraftwerke Tinizong und Nandro rasch voranzutreiben. Die Projektgesellschaft kann zu einem späteren Zeitpunkt in die künftige Gesellschaft des Partnerwerks (Beteiligungsstruktur) fürs Kraftwerk Tinizong eingebracht werden. Die bevorstehende Gründung dieser gemeinsamen Strukturen zeigt, dass Gemeinde und Kanton als Heimfallberechtigte stark entschlossen sind, gemeinsam und koordiniert die weiteren Schritte anzugehen.
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) nutzt seit 1955 die Wasserkraft der Julia und ihrer Seitengewässer im Kraftwerk Tinizong zur Stromproduktion. Die bestehenden Wassernutzungsrechte enden am 31. Mai 2035.

Die Regierung heisst für die Konzessionserneuerung/Neukonzessionierung des Kraftwerks Tinizong die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft zwischen der Gemeinde Surses und dem Kanton in Form einer Aktiengesellschaft gut. 

Grünes Licht für neue intensivbetreute Wohn- und Tagesstrukturplätze

Die Regierung bewilligt das Pilotprojekt «Intensiv-Wohnen» des Sozialamts (SOA) mit den Heimzentren der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) und schliesst damit eine Versorgungslücke im Bereich der Intensiv-Betreuung. Das Angebot beinhaltet insbesondre die Betreuung und Pflege von erwachsenen Menschen mit starken kognitiven Einschränkungen, kombiniert mit psychischen Erkrankungen und herausforderndem Verhalten. Diese Personengruppe fordert die beteiligten Betreuungsinstitutionen in hohem Masse, was der in der Praxis übliche Begriff «Systemsprenger» verdeutlicht. Die Regierung beauftragt das SOA, einen Leistungsauftrag mit den Heimzentren der PDGR für die Jahre 2026–2029 auszuarbeiten.

Das Heimzentrum Montalin der PDGR beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Kliniken ein Angebot an Wohn- und Tagesstrukturplätzen für Personen mit intensivem Betreuungsbedarf zu schaffen. Das Pilotprojekt soll Mitte 2026 mit vier Personen mit intensivem Betreuungsbedarf auf dem Areal des Waldhauses starten. Dazu wird ein freiwerdendes Gebäude der Jugendpsychiatrie in wenigen baulichen Schritten in ein Wohnheim umgebaut, das sich für ein halboffenes beziehungsweise geschlossenes Setting eignet. Es ist davon auszugehen, dass die Nutzenden der Intensivplätze teilweise selbst- oder fremdgefährdend sind. Deswegen sind auch Sicherheitsvorkehrungen am Gebäude erforderlich. Das Betreuungskonzept sieht neben qualifizierten Mitarbeitenden aus der Psychiatrie auch Assistenzbetreuende und Personen für die Sicherung des Personals und der Nutzenden vor.

Die Regierung bewilligt das Pilotprojekt «Intensiv-Wohnen» des Sozialamts (SOA) mit den Heimzentren der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) und schliesst damit eine Versorgungslücke im Bereich der Intensiv-Betreuung.

Ortsplanungsrevision der Gemeinde Jenins genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Jenins am 30. Oktober 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Jenins die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um circa 3136 Quadratmeter reduziert. Weiter wurde im Generellen Gestaltungsplan mit einem grossflächigen Hochbauverbot die Südansicht des Dorfs geschützt. Auch wird gestützt auf ein Gesamtkonzept Ortsbild das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der Ortsplanung mit verschiedenen Massnahmen, wie dem Schutz von Einzelbauten, einem Schutz von wertvollen Freiflächen im Dorf und der Festlegung eines Ortsbildschutzbereichs umgesetzt. Ebenfalls werden die Generellen Erschliessungspläne neu festgelegt. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung der Nutzungsziffern in den WMZ, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

Luftbild von Jenins

© Andrea Badrutt Chur

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Jenins im Oktober 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. 

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