Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des Ovel da la Resgia in St. Moritz. Zudem gibt sie unter anderem grünes Licht für ein Projekt für ein neues Löschwasserbecken sowie die Instandsetzung der Erschliessung des Staatswalds Zavragia in der Gemeinde Trun.
Genehmigung und Beiträge für Verbauung des Ovel da la Resgia
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde St. Moritz für die Verbauung des Ovel da la Resgia und sichert ihr Beiträge nach
Wasserbaugesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich
«Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu. An die veranschlagten
Kosten von 4,6 Millionen Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal
920 000 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 1,61 Millionen Franken. Zudem sichert sie ihr einen Kantonsbeitrag nach Strassengesetz von
maximal 207 000 Franken zu.
Der Wildbach Ovel da la Resgia entspringt im Gebiet Munt
da San Murezzan und mündet mitten im Siedlungsgebiet von St. Moritz in den St. Moritzersee. Um die Erosionsaktivität zu bremsen, wurde der Gewässerlauf in der
Vergangenheit mit Sperrenverbauungen und einem Geschiebesammler stabilisiert. Im
Rahmen der periodischen Inspektionen hat die Gemeinde St. Moritz festgestellt,
dass die bestehenden Verbauungen baulich schadhaft sind. Eine detaillierte
Gefahrenanalyse hat zudem gezeigt, dass ein Ausbau des bestehenden
Verbauungssystems notwendig ist, um dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis des
Siedlungsgebiets Rechnung zu tragen.
Das Projekt sieht Baumassnahmen in drei Abschnitten des
Bachs vor: Im ersten Abschnitt sollen Holzkastensperren ersetzt werden. Im
zweiten Abschnitt unterquert der Bach die Via Tinus in einem Durchlass. Dieser
wird durch eine neue Konstruktion ersetzt. Der neue Durchlass ist rund 30 Meter
lang und weist eine Öffnung mit einer Breite von 2,7 Meter und einer Höhe von
2,2 Meter auf. Dies reicht aus, um im Hochwasserfall das Wasser und das
Geschiebe rückstaufrei abzuleiten. Um Schwemmholz und grosse Wurzelstöcke
fernzuhalten, soll zudem oberhalb des Durchlasses eine Netzsperre ins
Bachgerinne eingebaut werden. Zusätzlich wird auf diesem Abschnitt ein
Geschiebesammler mit einem Rückhaltevolumen von circa 600 Kubikmeter erstellt. Im
dritten Abschnitt verläuft der Bach in steilem, rutschigem Gelände. Sieben neue
Beton-Wildbachsperren sollen die Bachsohle und die seitlichen Uferböschungen
stabilisieren. Zusätzlich sind drei Schlitzsperren vorgesehen, welche einen
Rückhalteraum für insgesamt circa 225 Kubikmeter Geschiebematerial
bereithalten.
© Büro WNT
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde St. Moritz für die Verbauung des Ovel da la Resgia und sichert ihr Beiträge nach Wasserbaugesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz» zu.
Kantonsbeitrag für Löschwasserbecken Munt in Trun
Die Regierung genehmigt das Projekt «Löschwasserbecken Munt»
der Gemeinde Trun und sichert ihr einen Kantonsbeitrag von höchstens 360 000 Franken zu. Das Projekt beinhaltet den Bau eines Löschwasserbeckens im Gebiet Munt Dado nordöstlich der Ortschaft Trun. Die Ausführungsdauer beträgt zwei Jahre
und die vorgesehenen Massnahmen entsprechen dem kantonalen Konzept
Waldbrandprävention 2030.
Die Wälder im Projektgebiet schützen die Siedlungs- und
Gewerbegebiete der Fraktionen Campliun, Gravas, Caltgadira, Darvella, Flutginas,
die kantonale Verbindungsstrasse (H19) sowie die Bahnlinie der Rhätischen Bahn
vor Lawinen, Steinschlag, Murgängen und Rutschungen. Daneben dienen die Wälder
teilweise auch der Holzproduktion. Für die nachhaltige Erfüllung dieser
Waldfunktionen ist eine entsprechende Pflege und Bewirtschaftung der Wälder
notwendig.
Das Risiko für die Entfachung eines Waldbrandes wird
durch die naturbedingten Faktoren von Trockenheit und Wind erhöht. Neben der
Entfachung durch den Menschen können auch natürliche Ereignisse wie Blitzschlag
einen Waldbrand auslösen. Im Projektgebiet gibt es – ausser das leere Löschwasserbecken
(100 m3) auf der Alp Punteglias – keine natürlich vorkommenden
Wasserentnahmestellen wie Seen oder Bäche, welche den Löschwasserbezug mittels
Helikopter, Tanklöschfahrzeugen oder Pumpen ermöglichen würden.

Die Regierung genehmigt das Projekt «Löschwasserbecken Munt» der Gemeinde Trun und sichert ihr einen Kantonsbeitrag von höchstens 360 000 Franken zu.
Grünes Licht für Instandsetzung der Erschliessung des Staatswalds Zavragia in Trun
Die Regierung genehmigt das Projekt «Instandsetzung
Erschliessung Staatswald Zavragia» in der Gemeinde Trun. Die Ausführungsdauer
des Projekts beträgt zwei Jahre. Die Kosten werden mit 695 000 Franken veranschlagt.
Die instand
zu stellende Waldstrasse «Via Val Sura» befindet sich in der Gemeinde Trun und
gehört zum Staatswald Zavragia. Der betroffene Wegabschnitt ist Teil des
kantonalen Aufforstungs-, Verbauungs- und Entwässerungsprojekts Zavragia. Zu
den Instandstellungsmassnahmen zählen die Erneuerung der Verschleiss- und
Tragschicht (Instandsetzungslänge 650 m), das Ersetzen von Querabschlägen, die
Erneuerungen von Stützmauern berg- und talseitig und einer Pfahlankerwand sowie
die Erweiterung der Entwässerungselemente. Die Holzkästen werden grösstenteils
durch Larssen-Wände ersetzt und bei der Schadstelle am oberen Strassenrand wird
ein Holzkasten zur Böschungsstabilisierung neu erstellt. Die gesamte
Instandsetzung der Waldstrasse erfolgt auf dem bestehenden Trassee.
Ziel ist es,
eine effiziente Bewirtschaftung des Schutzwalds zu ermöglichen, die Holzabfuhr
sicherzustellen sowie die langfristige Erschliessung des Walds und den sicheren
Zugang zu den Verbauungs- und Entwässerungsverbauungen in der Val Zavragia zu
gewährleisten.
Die Regierung genehmigt das Projekt «Instandsetzung Erschliessung Staatswald Zavragia» in der Gemeinde Trun.
Neubau des Maschinenweg Toua in Bergün Filisur genehmigt
Die Regierung genehmigt das Projekt «Neubau Maschinenweg
Toua, Preda» der Gemeinde Bergün Filisur und sichert ihr einen Kantonsbeitrag
von höchstens 158 360 Franken zu.
Der Wald im Gebiet Toua wurde im Waldentwicklungsplan
(WEP) 2018+ Mittelbünden / Moesano als prioritäres Erschliessungsgebiet mit Optimierungspotential ausgewiesen.
Von den 27 Hektaren Waldfläche im Projektperimeter sind 17 Hektaren als
Schutzwald klassifiziert. Dieser schützt die kantonale Verbindungsstrasse
Tiefencastel – La Punt, die Bahnlinie der Rhätischen Bahn (RhB), die Teil des
UNESCO-Weltkulturerbes ist sowie die Starkstromleitung von Swissgrid, die den
Wald von Westen nach Osten durchquert. Aufgrund der unzureichenden
Erschliessung, der schwierigen topografischen Bedingungen und der Hochspannungsleitung
ist eine effiziente Waldbewirtschaftung nur eingeschränkt möglich. Zudem
erschwert die Hochspannungsleitung die Holzbringung per Helikopter. Das Gebiet
liegt an einer Südflanke, was für Waldbrände besonders gefährdet ist. Im Falle
eines Brandes wäre der Zugang zum Gebiet erheblich erschwert.
Das Projekt hat das Ziel, eine effiziente Bewirtschaftung
des Schutzwaldes zu gewährleisten, eine sichere Holzabfuhr zu sichern und die
langfristige Erschliessung des Waldes zu ermöglichen. Es umfasst die
Verlängerung der bereits erstellten Zufahrtsstrasse, die im Zusammenhang mit
dem Neubau des Albulatunnels II zur Bewirtschaftung des Ausbruchmaterials im
Gebiet Piazzettas erstellt wurde. Das Projekt beinhaltet die Erweiterung des
Maschinenweges von der Albulastrasse bis zum Anschluss an den Maschinenweg am
östlichen Rand des Deponieareals der RhB mit 145 Meter sowie die Verlängerung
des Maschinenweges am westlichen Rand des Deponieareals mit 110 Meter. Zudem
wird ein Aufbereitungsplatz am Ende der neuen Strasse geschaffen. Dieser Neubau
des Maschinenweges mit Installationsplatz dient als Basiserschliessung für den
Einsatz von Seilkrananlagen.
Die Regierung genehmigt das Projekt «Neubau Maschinenweg Toua, Preda» der Gemeinde Bergün Filisur und sichert ihr einen Kantonsbeitrag von höchstens 158 360 Franken zu.
Ortsplanungsrevision der Gemeinde Malans genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Malans am
26. Oktober 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die
Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu
erfüllen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des
kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Malans die Bauzonen
in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst.
Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um circa 1505 Quadratmeter reduziert. Des Weiteren wurden verschiedene Massnahmen zur
Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie Aufzonungen, eine Erhöhung
der Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und den Erlass von
Folgeplanungspflichten festgelegt. Die Gemeinde hat zudem gestützt auf das
kommunale räumliche Leitbild (KRL) künftige Siedlungserweiterungsgebiete als
Zone für künftige bauliche Nutzung bezeichnet. Abgesehen von untergeordneten
Arrondierungen sind keine Einzonungen in die WMZ vorgesehen. Weiter sind
verschiedene Massnahmen hinsichtlich Parkierung und Arbeitsgebietsentwicklung
Karlihof geplant. Ebenfalls wurden Um- und Aufzonungen unter bestimmten
Umständen als zusätzliche Abgabetatbestände zur Erhebung einer Mehrwertabgabe
festgelegt. Die Höhe der Abgabe wird generell auf 40 Prozent festgelegt. Schliesslich
ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der amtlichen
Vermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.
© Foto: Andrea Badrutt Chur
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Malans am 26. Oktober 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.