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Die Regierung gibt grünes Licht für ein umfangreiches Projekt zur Revitalisierung der Aue Cavril in der Gemeinde Bregaglia. Zudem genehmigt sie ein Steinschlagschutzprojekt des Tiefbauamts Graubünden, um die Gefahrenlage oberhalb der Averserstrasse zwischen Innerferrera und Campsut zu reduzieren.

Umfangreiche Revitalisierung der Aue Cavril im Bergell

Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Revitalisierung der Aue Cavril in der Gemeinde Bregaglia. Die Aue Cavril erstreckt sich über rund einen Kilometer Fliessstrecke des Flusses Orlegna und umfasst eine Fläche von gut neun Hektaren. Zurzeit wird die Aue in ihrer ursprünglichen räumlichen Ausdehnung durch seitliche Hochwasserschutzbauten, durch den Erschliessungsweg zum Weiler Cavril sowie durch eine Materialdeponie eingeengt. Dadurch sind im Vergleich zum ursprünglichen Zustand vor den 1950er-Jahren auch grosse Flächen wertvoller, auentypischer Lebensräume betroffen und mutmasslich die Artenvielfalt beeinträchtigt.

Die Revitalisierung sieht vor, die bestehenden Defizite in der Auendynamik zu minimieren und den zentralen Auenperimeter aufzuweiten, um der Orlegna wieder den nötigen Platz für eine eigendynamische Entwicklung zu geben. Am rechten Ufer werden mit dem Abtrag die dynamischen Bereiche vergrössert und am linken Ufer unterhalb der bestehenden Brücke die Dynamik gefördert. Das artenreiche Lebensraummosaik mit auentypischen und ökologisch wertvollen Habitaten kann dadurch gesamthaft verbessert werden. Ergänzende ökologische Aufwertungsmassnahmen werten das Vorhaben zusätzlich auf und schützen bestehende Naturwerte in den Landschafts- und Naturschutzgebieten entlang der Orlegna. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit rund 1,89 Millionen Franken beziffert. Diese werden –vollumfänglich über den «naturemade star-Fonds Castasegna» des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich finanziert.

gerader Flusslauf 

Bild: aktueller Zustand

Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Revitalisierung der Aue Cavril in der Gemeinde Bregaglia.

Projekt zum Schutz der Averserstrasse genehmigt

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Val digl Uors (TBA)» und bewilligt Beiträge nach kantonalem Waldgesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz». An die veranschlagten Kosten von 400 000 Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 160 000 Franken und verfügt einen Bundesbeitrag von maximal 140 000 Franken. Die Ausführung der Hauptarbeiten erfolgt in einem Baujahr. Als Projektabschluss ist das Jahr 2026 vorgesehen.

In der Gemeinde Ferrera, zwischen Innerferrera und Campsut, quert die Averserstrasse nach der Val digl Uors eine stark aktive Steinschlagrinne, an der sich aus einer Felswand regelmässig Sturzkörper lösen. Nach einem grösseren Felssturz im Jahr 2021 wurden im Jahr 2022 Teile der übersteilen Felsrippe abgetragen. Seither kam es jedoch erneut zu Sturzereignissen, die sich bis auf die Fahrbahn auswirkten. Im Rahmen des Projekts sichert das Tiefbauamt Graubünden den gefährdeten Abschnitt durch bauliche Schutzmassnahmen. Vorgesehen ist eine rückverankerte Netzsicherung (770 Quadratmeter) an der Ausbruchfront. Damit soll die weiterhin bestehende Gefährdung durch die instabile Felsrippe deutlich reduziert werden.

Strasse durch Steine blockiert Strasse im Winter

Bild 1: nach einem Sturzereignis, Bild 2: Zustand im Winter 2025

Die Regierung genehmigt das Projekt «SSV Val digl Uors (TBA)» und bewilligt Beiträge nach kantonalem Waldgesetz und der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz». 

Inkraftsetzung Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes

Die vom Grossen Rat am 10. Februar 2025 beschlossene Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes (nKDSG) wird auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist am 20. Mai 2025 ungenutzt abgelaufen. Mit der Totalrevision setzt Graubünden das totalrevidierte Datenschutzgesetz des Bundes auf kantonaler Ebene um. Aufgrund des technologischen Fortschritts der letzten zwanzig Jahre und geänderter völkerrechtlicher Vorgaben war eine Anpassung des Datenschutzrechts erforderlich.

Die vom Grossen Rat im Februar 2025 beschlossene Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes wird auf den Januar 2026 in Kraft gesetzt.

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zuständig: Regierung