Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Gesuch des Amts für Jagd und Fischerei für die Aussetzung zweier Luchse Ende November bewilligt. Es handelt sich dabei um je einen ausgewachsenen Luchs aus der Jura-Population und den Karpaten. Die Massnahme dient primär als Ersatz für die drei im vergangenen Jahr irrtümlich erlegten Luchse und soll gleichzeitig die genetische Vielfalt stärken.
Ab Februar 2026 beginnen das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) und die Stiftung KORA in Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen Jagdbehörden mit der Fangaktion eines Luchses im Jura-Gebiet. Ein zweiter Luchs soll aus der Ursprungspopulation in den Karpaten, aus der Slowakei oder Rumänien, eingeführt werden. Da Wildfänge aus Rumänien und der Slowakei sehr gefragt sind, wird sich diese Aussetzung voraussichtlich bis ins Jahr 2028 verzögern. Die Bewilligung des BAFU ist bis Ende 2030 gültig.
Die Aussetzung der ausgewachsenen Tiere dient in erster Linie als Ersatz für die drei Luchse (ein adultes und zwei Jungtiere), die im November 2024 im Rahmen der Wolfsregulation irrtümlich erlegt worden sind (siehe Medienmitteilung vom 26. November 2024). «Durch die Ansiedlung von zwei adulten Tieren soll der Schaden im regionalen Luchsbestand behoben werden», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. «Gleichzeitig können wir mit der Wahl des Herkunftsortes aber auch die genetische Verbesserung des Luchsbestandes in den Alpen berücksichtigen.» Als Standort für die Aussetzung ist das Luchskompartiment «Surselva» vorgesehen, jenes Gebiet, wo die Verluste entstanden sind.
Ergebnisse des Fotofallenmonitorings in der Surselva liegen vor
Im Spätwinter dieses Jahres wurde in der Surselva zum zweiten Mal nach 2021 ein systematisches Fotofallenmonitoring durchgeführt. Dabei wurde der aktuelle Luchsbestand auf 17 selbstständige Tiere geschätzt. Gegenüber dem letzten Monitoring von 2021 hat sich der Luchsbestand in der Surselva mit 15 selbstständigen Luchsen nicht signifikant verändert. Der vollständige Bericht ist auf den Webseiten der Stiftung KORA und des AJF verfügbar.
Auskunftsperson:
Adrian Arquint, Co-Leiter, Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel +41 81 257 38 91 (erreichbar von 10.30 bis 11.30 Uhr), E‑Mail Adrian.Arquint@ajf.gr.ch
zuständig: Amt für Jagd und Fischerei