Regierungsmitteilung vom 12. Februar 2026
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Die Regierung genehmigt die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Valsot.
Ortsplanungsrevision der Gemeinde Valsot genehmigt
Die Regierung genehmigt die von
der Gemeinde Valsot beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend
für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter
raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten
Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der
Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu
lenken.
Insgesamt hat die Gemeinde Valsot
ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 78 012 Quadratmeter
reduziert. Die Revision des kommunalen Baugesetzes (BauG) umfasst die Erhöhung
der Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in allen Bauzonen, wodurch eine
Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine
Bauverpflichtung auf bestehende Bauzonen eingeführt, wobei die
Bauverpflichtungsfrist sechs Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte
Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf
die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.
© Luftbild von Ramosch - Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz
Auskünfte: Departement für
Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Valsot beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.
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zuständig: Regierung