Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für die Realisierung des Innovationszentrums «InnHub» La Punt und die Erschliessung mit Ultrahochbreitband in der Region Surselva. Zudem unterstützt sie den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur.
Kantonsbeitrag für das Projekt «InnHub» in La Punt
Die Regierung gewährt der Innhub La Punt AG an die Realisierung des
Innovationszentrums InnHub La Punt gestützt auf das Gesetz über die Förderung
der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden einen Kantonsbeitrag in der Höhe
von maximal 3,9 Millionen Franken unter dem Titel systemrelevante
Infrastrukturen.
Beim Innovationszentrum InnHub La Punt in der Gemeinde La Punt
Chamues-ch handelt es sich hinsichtlich Grösse und architektonischer Umsetzung
um ein ausserordentliches Bauvorhaben. Das Innovationszentrum soll Menschen
verbinden und Raum sowie Zeit für Co-Kreation, Innovation und Transformation
für innovationsorientierte Organisationen, Unternehmen, Remote-Arbeitende und
Workation-Gäste bieten. Es umfasst unter anderem Hotelzimmer, bewirtschaftete
Zweitwohnungen, ein Restaurant, Tagungsräumlichkeiten, Sport- und
Wellnesseinrichtungen und ein Sportgeschäft. Die Eröffnung ist im vierten
Quartal 2028 geplant. Das Projekt ist mit Investitionskosten von 117,5 Millionen Franken veranschlagt.
Foto 2 / Foto 3
© Innhub La Punt
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung gewährt der Innhub La Punt AG an die Realisierung des Innovationszentrums InnHub La Punt gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 3,9 Millionen Franken unter dem Titel systemrelevante Infrastrukturen.
Kantonsbeitrag für Erschliessung mit Ultrahochbreitband in der Region Surselva
Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 8,01 Millionen
Franken an die Erschliessung der Region Surselva mit Ultrahochbreitband (UHB).
Mit dem Kantonsbeitrag soll die Erschliessung der Region mit
zukunftsfähigen UHB-Infrastrukturen mit Geschwindigkeiten von über 100 Mbit/s
ermöglicht werden. Dies schafft die Voraussetzung, die digitale Transformation
in der Surselva gezielt weiter voranzutreiben. In den vergangenen Jahren ist
der Bedarf an schnellen Breitbandverbindungen sowohl bei Unternehmen als auch
bei Privatpersonen infolge datenintensiver Technologien und Anwendungen stetig
angestiegen. Eine angemessene Versorgung der Regionen im Kanton Graubünden mit
hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist somit von grosser Bedeutung für
eine erfolgreiche digitale Transformation und die Attraktivität des Kantons als
Unternehmens-, Arbeits- und Wohnstandort. Um die Erschliessung der Regionen mit
leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen zu fördern, unterstützt der Kanton
den Ausbau von Ultrahochbreitband mit Mitteln aus dem Verpflichtungskredit für
systemrelevante Infrastrukturen.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 8,01 Millionen Franken an die Erschliessung der Region Surselva mit Ultrahochbreitband (UHB).
Kantonsbeitrag für behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur
Die Regierung unterstützt den behindertengerechten Umbau der
Bushaltestellen am Bahnhof Chur. Die Massnahme mit Gesamtkosten von rund 1,38 Millionen Franken wird als beitragsberechtigtes Projekt zur Förderung des
öffentlichen Verkehrs anerkannt. Daher sichert sie der Stadt Chur einen
Kantonsbeitrag von maximal 828 248 Franken zu.
Mit dem Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur wird ein
behindertengerechter Zu- und Ausstieg der Fahrgäste sichergestellt, indem eine
Haltekante von 22 Zentimetern (sog. Kasseler Sonderbord) errichtet wird. Dies
verbessert die Verkehrsbedienung erheblich.
Foto 2
© BuS AG
Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Die Regierung unterstützt den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur.
Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trin genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Trin am 21. Juni 2024
beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue
Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter
raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten
Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der
Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu
lenken.
Insgesamt hat die Gemeinde Trin ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone
(WMZ) um rund 4311 Quadratmeter vergrössert. Weiter wurden im Generellen
Gestaltungsplan Freiflächen gesichert und Ortsbildschutzbereiche festgelegt.
Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die
Mindestausschöpfung der zulässigen Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in
allen Bauzonen, wodurch eine dichtere Nutzung der Siedlungsfläche ermöglicht
wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt,
wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die
gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung
und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.
© Comet Photoshoping
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Trin am 21. Juni 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.