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Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für die Realisierung des Innovationszentrums «InnHub» La Punt und die Erschliessung mit Ultrahochbreitband in der Region Surselva. Zudem unterstützt sie den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur.

Kantonsbeitrag für das Projekt «InnHub» in La Punt

Die Regierung gewährt der Innhub La Punt AG an die Realisierung des Innovationszentrums InnHub La Punt gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 3,9 Millionen Franken unter dem Titel systemrelevante Infrastrukturen.

Beim Innovationszentrum InnHub La Punt in der Gemeinde La Punt Chamues-ch handelt es sich hinsichtlich Grösse und architektonischer Umsetzung um ein ausserordentliches Bauvorhaben. Das Innovationszentrum soll Menschen verbinden und Raum sowie Zeit für Co-Kreation, Innovation und Transformation für innovationsorientierte Organisationen, Unternehmen, Remote-Arbeitende und Workation-Gäste bieten. Es umfasst unter anderem Hotelzimmer, bewirtschaftete Zweitwohnungen, ein Restaurant, Tagungsräumlichkeiten, Sport- und Wellnesseinrichtungen und ein Sportgeschäft. Die Eröffnung ist im vierten Quartal 2028 geplant. Das Projekt ist mit Investitionskosten von 117,5 Millionen Franken veranschlagt.

Innovationszentrum InnHub La Punt

Foto 2 / Foto 3

© Innhub La Punt

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung gewährt der Innhub La Punt AG an die Realisierung des Innovationszentrums InnHub La Punt gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 3,9 Millionen Franken unter dem Titel systemrelevante Infrastrukturen.

Kantonsbeitrag für Erschliessung mit Ultrahochbreitband in der Region Surselva

Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 8,01 Millionen Franken an die Erschliessung der Region Surselva mit Ultrahochbreitband (UHB).

Mit dem Kantonsbeitrag soll die Erschliessung der Region mit zukunftsfähigen UHB-Infrastrukturen mit Geschwindigkeiten von über 100 Mbit/s ermöglicht werden. Dies schafft die Voraussetzung, die digitale Transformation in der Surselva gezielt weiter voranzutreiben. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an schnellen Breitbandverbindungen sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen infolge datenintensiver Technologien und Anwendungen stetig angestiegen. Eine angemessene Versorgung der Regionen im Kanton Graubünden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist somit von grosser Bedeutung für eine erfolgreiche digitale Transformation und die Attraktivität des Kantons als Unternehmens-, Arbeits- und Wohnstandort. Um die Erschliessung der Regionen mit leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen zu fördern, unterstützt der Kanton den Ausbau von Ultrahochbreitband mit Mitteln aus dem Verpflichtungskredit für systemrelevante Infrastrukturen.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 8,01 Millionen Franken an die Erschliessung der Region Surselva mit Ultrahochbreitband (UHB).

Kantonsbeitrag für behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur

Die Regierung unterstützt den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur. Die Massnahme mit Gesamtkosten von rund 1,38 Millionen Franken wird als beitragsberechtigtes Projekt zur Förderung des öffentlichen Verkehrs anerkannt. Daher sichert sie der Stadt Chur einen Kantonsbeitrag von maximal 828 248 Franken zu.

Mit dem Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur wird ein behindertengerechter Zu- und Ausstieg der Fahrgäste sichergestellt, indem eine Haltekante von 22 Zentimetern (sog. Kasseler Sonderbord) errichtet wird. Dies verbessert die Verkehrsbedienung erheblich.

BuS AG
Foto 2

© BuS AG

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung unterstützt den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen am Bahnhof Chur. 

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trin genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Trin am 21. Juni 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Insgesamt hat die Gemeinde Trin ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 4311 Quadratmeter vergrössert. Weiter wurden im Generellen Gestaltungsplan Freiflächen gesichert und Ortsbildschutzbereiche festgelegt. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Mindestausschöpfung der zulässigen Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in allen Bauzonen, wodurch eine dichtere Nutzung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

Gemeinde Trin

© Comet Photoshoping

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Trin am 21. Juni 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.

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zuständig: Regierung