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Die Regierung verleiht den Bündner Kulturpreis 2026 der Künstlerin Katharina Vonow. Zudem nimmt sie Stellung zur Vernehmlassung des Bundes betreffend die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038.

Künstlerin Katharina Vonow erhält Kulturpreis 2026

Die Regierung verleiht der Künstlerin Katharina Vonow aus Rodels den Bündner Kulturpreis 2026. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert. Bekannt als Fotografin und Fotoreporterin, zog Katharina Vonow früh in die Welt hinaus, bildete sich zur Heilerin aus, bildetet sich weiter zur bildenden Künstlerin und Malerin und kehrte nach Graubünden zurück. Sie malt, zeichnet, lehrt und beginnt wieder zu fotografieren. Die Regierung würdigt mit dem Kulturpreis 2026 das Leben und Werk eines reichen Künstlerinnenlebens.

Im Weiteren vergibt die Regierung acht Anerkennungspreise und fünf Förderungspreise in der Höhe von je 20 000 Franken.

Künstlerin Katharina Vonow

© Yanik Bürkli

Liste mit allen Preisträgerinnen und Preisträger 2026

Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

Die Regierung verleiht der Künstlerin Katharina Vonow aus Rodels den Bündner Kulturpreis 2026. 

Graubünden unterstützt dezentrale Olympia-Kandidatur «Switzerland 2038»

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bezüglich des Bundesbeschlusses über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038.

Die Regierung steht einer nationalen, dezentralen Kandidatur für Olympische und Paralympische Winterspiele in der Schweiz im Jahr 2038 unterstützend gegenüber. Die Schweizer Kandidatur für Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 basiert auf bestehenden Infrastrukturen und Erfahrungen von bisherigen Grossanlässen (bspw. Biathlon WM 2025, Freestyle WM 2025, Bob WM 2023). Graubünden ist mit Lenzerheide und Engadin/St. Moritz Teil des nationalen Konzepts. Als grösster Tourismuskanton unseres Landes verfügt Graubünden über die Kompetenz und die Infrastrukturen zur Durchführung internationaler Grossanlässe.

Die Regierung begrüsst, dass sich der Bund im vorgesehenen Rahmen finanziell an der Durchführung in der Schweiz engagiert. Eine nationale Kandidatur ist ohne finanzielles Engagement des Bundes nicht möglich. Gleiches gilt für einen Armeeeinsatz. Die Kantone beteiligen sich nicht direkt an der Finanzierung des Gesamtbudgets von Switzerland 2038. Sie haben jedoch einer Mitfinanzierung der Paralympischen Winterspiele im Umfang von 60 Millionen Franken via Geldspiel-Erträge zugestimmt. Des Weiteren sind sie nicht direkt in die Finanzierung des Gesamtbudgets von Switzerland 2038 involviert. Ob der Kanton Graubünden einen finanziellen Beitrag an die Kostenbeteiligung der Bündner Gemeinden Lantsch/Lenz, Vaz/Obervaz, Churwalden, St. Moritz, Celerina und Silvaplana gegenüber dem Verein Switzerland 2038 leisten wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt.

Im Gegensatz zu früheren Projekten, welche von der öffentlichen Hand getragen waren, handelt es sich vorliegend um ein privates Projekt. Die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Austragungsorte) unterstützt nur subsidiär, die dafür notwendigen demokratischen Prozesse sind einzuhalten. Der Kanton Graubünden ist wie der Bund nicht bereit, gegenüber der privaten Trägerschaft oder dem Internationalen Olympischen Komitee eine Defizitgarantie abzugeben. 

Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bezüglich des Bundesbeschlusses über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038.

Regierung dankt dem Bundesrat für das Signal der Solidarität im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung des Bundes an den Unwetterschäden im Sommer 2024. Die Unwetterereignisse des Sommers 2024 verursachten erhebliche Schäden an Infrastruktur, Siedlungsgebieten und der Umwelt. Im Kanton Graubünden waren insgesamt sechs Gemeinden in der Mesolcina davon betroffen. Mit Abstand am stärksten getroffen, hat es, bemessen an den Restkosten pro Kopf, die Gemeinden Lostallo und Soazza. Ziel der Vorlage des UVEK ist es, dass den am stärksten betroffenen Gemeinden in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis nur eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Für die Umsetzung auf Bundesebene werden zwei aufeinander abgestimmte Beschlüsse vorgelegt: Ein Bundesgesetz und ein Kreditbeschluss.

In ihrer Stellungnahme dankt die Regierung dem Bundesrat für seine Bereitschaft, sich an den Restkosten der unwettergeschädigten Gemeinden zu beteiligen. Die vorgeschlagene Regelung ist ein Signal der Solidarität mit der betroffenen Bevölkerung und der Anerkennung der besonderen Herausforderungen, denen alpine Regionen bei extremen Wetterereignissen ausgesetzt sind. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Naturgefahren aufgrund des Klimawandels braucht es in Zukunft allerdings an Stelle von Sonderregelungen in Einzelfällen eine dauerhafte gesetzliche Regelung für die Unterstützung der betroffenen Gemeinden bei der Bewältigung von ausserordentlichen Naturereignissen. Sonderregelungen gehen immer auch mit der Gefahr der Ungleichbehandlung einher.

Vernehmlassung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung des Bundes an den Unwetterschäden im Sommer 2024. 

Antwort der Regierung auf die Petition «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle»

Die Regierung hat die Petition «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» vom 5. Dezember 2025 der IG «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» beantwortet. Die Petition kritisiert die Auswirkungen der Totalrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung.

Die Regierung hat die Kritikpunkte überprüft. Die ersten vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das übergeordnete Ziel der Totalrevision der gleichen Vergünstigung für Familien mit gleichen Einkommens- und Vermögenssituationen erreicht wurde. Gleichzeitig stieg der Umfang der Vergünstigungen der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand im Jahr 2025 markant an. Weiter identifiziert die Regierung Umsetzungsschritte, die der Zielsetzung der Petition dienen.

Antwort der Regierung auf die Petition «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle»

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung hat die Petition «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» vom 5. Dezember 2025 der IG «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» beantwortet.

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