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Die Regierung gewährt den Gemeinden in der Mesolcina einen Kantonsbeitrag für die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Infrastrukturen nach dem Unwetter im Sommer 2024. Zudem erteilt sie einen Leistungsauftrag für das Spital Oberengadin in Samedan und gibt grünes Licht für einen Bike- und Wanderweg über den Julierpass.

Kanton beteiligt sich an den Kosten für die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Infrastrukturen in der Mesolcina

Die Regierung gewährt der Gemeinde Lostallo einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal rund 511 000 Franken für die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Infrastrukturen, die beim Unwetter im Sommer 2024 beschädigt wurden. Die anrechenbaren Gesamtkosten für die Wiederherstellung der beschädigten Infrastrukturen betragen rund 1,72 Millionen Franken. Die Gewährung dieses Kantonsbeitrags setzt die Zusicherung eines entsprechenden Bundesbeitrags in der Höhe von 39 Prozent der Gesamtkosten voraus.

Die Unwetterereignisse vom 21. Juni 2024 verursachten in der Mesolcina erhebliche Schäden an Infrastrukturen, Siedlungsgebieten und der Umwelt. Davon betroffen waren auch zahlreiche landwirtschaftliche Infrastrukturen in den Gemeinden Roveredo, Grono, Cama, Lostallo, Soazza und Mesocco. Für die Wiederherstellung dieser Infrastrukturen hat die Gemeinde Lostallo die Funktion einer Zahlstelle für die Region übernommen und ein separates Konto für die Verbuchung aller Rechnungen eingerichtet. Sie nimmt die Beiträge ein und verteilt die verbleibenden Kosten entsprechend dem Projekt auf die Gemeinden. Aus diesem Grund werden die Beiträge von Bund und Kanton zentral über die Gemeinde Lostallo eingezogen.

Grünfläche gefüllt mit Schlamm und Gestein

Schäden in Grono / © Elementarschadenkasse ESK

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung gewährt der Gemeinde Lostallo einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal rund 511 000 Franken für die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Infrastrukturen, die beim Unwetter im Sommer 2024 beschädigt wurden.

Regierung erteilt Leistungsauftrag für das Spital Oberengadin in Samedan

Die Regierung nimmt die Spital Oberengadin AG per 1. April 2026 in die kantonale Spitalliste Akutsomatik auf und erteilt ihr den Leistungsauftrag für das Spital Oberengadin in Samedan.

Seit 2018 wurde die Gesundheitsversorgung in der Gesundheitsversorgungsregion (GVR) Oberengadin durch die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (nachfolgend: SGO) sichergestellt, welche unter anderem das Spital Oberengadin in Samedan betrieb. Die Leistungsvereinbarung zwischen der SGO und den elf Gemeinden der GVR Oberengadin betreffend den Betrieb des Spitals Oberengadin war auf Ende Jahr 2025 befristet. Eine neue Leistungsvereinbarung konnte nicht abgeschlossen werden, da nicht alle elf Gemeinden ihre Zustimmung gegeben haben. Damit die Akutversorgung sowie auch die Langzeitpflege im Oberengadin ab dem 1. April 2026 sichergestellt werden kann, wurde eine Neuaufstellung der Gesundheitsversorgung notwendig.

In Bezug auf die medizinische Akutversorgung steht nun fest, dass die neu gegründete Spital Oberengadin AG (eingetragen im Handelsregister seit 27. Februar 2026) mit Wirkung ab 1. April 2026 den Betrieb des Spitals Oberengadin in Samedan – welches weiterhin unter demselben Namen geführt werden wird – übernehmen und nahtlos weiterführen wird. Das Spital Oberengadin in Samedan verbleibt somit mit einem leicht verminderten Leistungsauftrag auf der Spitalliste Akutsomatik des Kantons Graubünden.

Auskünfte: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

 

Genehmigung von Sofortmassnamen zur Überwachung des Gletschersees Calderas in der Gemeinde Surses

Die Regierung genehmigt das Projekt der bereits umgesetzten «Sofortmassnahmen Überwachung Gletschersee Calderas» in der Gemeinde Surses. Sie spricht für dieses Projekt einen Beitrag gemäss der NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich «Schutzbauten Wald». An die veranschlagten Kosten von 35 000 Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 28 000 Franken.

Im Juni 2024 kam es zu einem spontanen Abfluss aus dem Gletschersee Calderas. Dank der sofortigen Intervention der Feuerwehr konnten die Gebäude bei Tigias auf der Alp Flix grösstenteils vor Schäden bewahrt werden. Im Rahmen der Ereignisanalyse wurde erkannt, dass sich im Winter eine Wechte über dem natürlichen Ausfluss des Sees gebildet hatte. Diese staute den Abfluss und liess den Seespiegel während der Schneeschmelze ansteigen. Im Frühsommer kam es zu einem plötzlichen Wasserdurchbruch durch die Wechte, und der See senkte sich wieder auf sein ursprüngliches Niveau ab. Die abfliessenden Wassermassen mobilisierten in grossem Umfang Geschiebe, was zu Murgängen und Geschiebetransport führte.

Da eine ähnliche Situation bereits im nächsten Winter oder Frühsommer wieder auftreten könnte, wurden umgehend Sofortmassnahmen umgesetzt. Installiert wurden eine Überwachungskamera sowie Schneepegel. Damit kann künftig beobachtet werden, ob sich während der Schneeschmelze ungewöhnlich viel Wasser im See ansammelt und wie gross eine mögliche Wechte beim Abfluss ist.

See neben einem Gletscher

Gletschersee, noch vor der Installation der Überwachungsanlage

Mann installiert Überwachungsanlage

Überwachungsanlage / © Pascal Murbach

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt das Projekt der bereits umgesetzten «Sofortmassnahmen Überwachung Gletschersee Calderas» in der Gemeinde Surses.

Grünes Licht für Bike- und Wanderweg über den Julierpass

Die Regierung genehmigt zum einen die von der Gemeinde Silvaplana am 28. November 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung und zum anderen die von der Gemeinde Surses am 9. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für einen Bike- und Wanderweg über den Julierpass.

Das Val Surses und das Oberengadin sollen über einen attraktiven, den Julierpass überquerenden Bike- und Wanderweg miteinander verbunden werden. Damit sollen die Potenziale im Mountainbike- und Weitwandertourismus auf beiden Seiten des Passes verstärkt ausgeschöpft werden. Zu diesem Zweck planen die Gemeinden Surses und Silvaplana, den bestehenden, über den Julierpass verlaufenden Wanderweg zu sanieren und wo erforderlich neu anzulegen, um eine benutzergerechte Bike- und Wanderwegverbindung zwischen Bivio und Silvaplana zu ermöglichen.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt zum einen die von der Gemeinde Silvaplana am 28. November 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung und zum anderen die von der Gemeinde Surses am 9. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Kantonale Verwaltung nimmt an Aktion «bike to work 2026» teil

Die kantonale Verwaltung beteiligt sich im Juni 2026 an der Aktion «bike to work» von Pro Velo Schweiz. Die Regierung hat das Amt für Natur und Umwelt, das Gesundheitsamt, das Personalamt und das Tiefbauamt als Fachstelle Langsamverkehr mit der Durchführung beauftragt. Im Rahmen der Aktion werden die Mitarbeitenden aufgefordert, als Mitglied eines Viererteams während eines Monats an mindestens der Hälfte der Arbeitstage das Fahrrad für den Arbeitsweg zu benützen. Seit der ersten Austragung 2010 hat die kantonale Verwaltung Graubünden jedes Jahr an der Aktion teilgenommen. In dieser Zeit ist die Anzahl der Teilnehmenden – abgesehen von den durch die Coronapandemie unmittelbar betroffenen Jahren – beinahe stetig gestiegen und ist heute doppelt so hoch wie zu Beginn. In den vergangenen Jahren war eine Stagnation zu verzeichnen. Ziel der Aktion 2026 ist darum eine Steigerung der Teilnehmendenzahl und der zurückgelegten Strecke.

Eine Velofahrerin und ein Velofahrer auf dem Velostreifen

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die kantonale Verwaltung beteiligt sich im Juni 2026 an der Aktion «bike to work» von Pro Velo Schweiz. 

Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni 2026

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 14. Juni 2026, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17);
  • Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2025 2896).

Kantonal sind am 14. Juni 2026 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Auskünfte: Standeskanzlei

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 14. Juni 2026, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.

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zuständig: Regierung