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Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Zusammenhang mit geplanten Sonderreglungen für Arbeitnehmende von Jungunternehmen. Zudem verabschiedet sie das Pilotprojekt «KITAplus Graubünden».

Regierung begrüsst flexiblere Bestimmungen für Jungunternehmen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Die neue Bestimmung sieht Sonderreglungen für Arbeitnehmende von Jungunternehmen (Start-ups) vor, die über spezifische Fähigkeiten verfügen und am Unternehmen beteiligt sind.

Die Regierung unterstützt die vorgeschlagene Revision der arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Jungunternehmen grundsätzlich. Die neue Regelung stellt einen pragmatischen Ansatz dar, um den spezifischen Bedürfnissen von Start-ups nach mehr Flexibilität Rechnung zu tragen, ohne die zentralen arbeitsrechtlichen Schutzprinzipien zu untergraben. Gleichzeitig weist die Regierung auf erhebliche Herausforderungen im Vollzug hin. Die Anwendung der neuen Bestimmung erfordert eine aufwendige Prüfung der Voraussetzungen im Einzelfall und ist mit erhöhtem fachlichem sowie administrativem Aufwand für die kantonalen Arbeitsinspektorate verbunden. Die Regierung widerspricht daher der Einschätzung des Bundes, wonach keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Auswirkungen zu erwarten seien, und fordert, dass den Fragen der Vollzugstauglichkeit und der erforderlichen Ressourcen im weiteren Gesetzgebungsprozess angemessen Rechnung getragen wird.

Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz.

Regierung verabschiedet Programm zur Integration von Kindern mit Behinderung in reguläre Betreuungsangebote

Die Regierung verabschiedet das Pilotprojekt «KITAplus Graubünden». Dieses Programm schafft Rahmenbedingungen, damit Kinder mit Behinderung reguläre Betreuungsangebote besuchen können. «KITAplus Graubünden» orientiert sich am Programm «KITAplus» der Stiftung Kifa, das auf eine enge Begleitung des Betreuungsteams in Zusammenhang mit pädagogischen Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung setzt.

Das Programm «KITAplus Graubünden» verfolgt als oberstes Ziel die Umsetzung des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (KIBEG). Entsprechend soll der Kanton neu den effektiven Mehraufwand für die Betreuung von Kindern mit Behinderung abdecken. Dabei steht die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kindern mit Behinderung im Fokus. Ausserdem werden im Rahmen des Pilotprojekts Rahmenbedingungen geschaffen, damit der inklusive Aspekt der Betreuungsangebote gefördert werden kann. Leistungserbringende, die ein Kind mit Behinderung betreuen, erhalten finanzielle und fachliche Unterstützung. Dadurch kosten Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte von Kindern mit und ohne Behinderung gleich viel.

Der Bedarf an der Unterstützung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung wurde im Kanton bisher nicht systematisch erhoben. Dementsprechend können die Mehrkosten für den Kanton lediglich hochgerechnet werden. Bei einer Annahme von 20 Kindern à jeweils zwei Betreuungstage pro Woche entstünden jährliche Kosten von etwa 253 000 Franken.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung verabschiedet das Pilotprojekt «KITAplus Graubünden». 

Grünes Licht für Korrektion der Ftanerstrasse

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Ftanerstrasse auf dem Abschnitt zwischen Ardez und Varansuns in der Fraktion Ftan. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit insgesamt 4,53 Millionen Franken veranschlagt.

Die Ftanerstrasse ist Bestandteil des kantonalen Verbindungsstrassennetzes. Sie führt von Ardez über Ftan nach Scuol und verbindet die Fraktion Ftan, welche auf der orografisch linken Talseite hoch über der Talsohle des Unterengadins liegt, mit dem übrigen Kantonsstrassennetz. In den vergangenen Jahren musste diese Verbindungsstrasse immer wieder als Notumfahrung für die Engadinerstrasse bei ausserordentlichen Ereignissen (Hochwasser, Rüfenniedergänge und Rutschungen im Tasnatobel) dienen. Die bestehende Strasse hat im vorliegenden Projektperimeter eine mangelhafte Entwässerung, grösstenteils zu schwache Stützkonstruktionen und teilweise auch ungenügende Fahrbahnbreiten. Der Strassenabschnitt ist auf 13 Tonnen Maximalgewicht beschränkt. Der Strassenabschnitt Ardez – Ftan wird deshalb sukzessive für die Anforderungen an eine heutige Verbindungsstrasse ausgebaut.

Im Rahmen des Projekts sind folgende Massnahmen vorgesehen: Verbreiterung der Strasse als Normalquerschnitt für Verbindungsstrassen, Kreuzungsstellen für Schwerverkehr, Erhöhung der Tonnage auf 32 Tonnen, Erstellung einer neuen Strassenentwässerung, Erneuerung des Oberbaues (Fundation und Belag) der Strasse, Instandstellung beziehungsweise Neubau von talseitigen Stützkonstruktionen sowie Instandstellung der bergseitigen Stützmauern.

Ftanerstrasse

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Ftanerstrasse auf dem Abschnitt zwischen Ardez und Varansuns in der Fraktion Ftan.

Beiträge für die Erneuerungen von Güterstrassen in Bergün Filisur und Flerden

Die Regierung sichert der Gemeinde Bergün Filisur für die Erneuerung der Güterstrasse Sagliaz einen Kantonsbeitrag von 237 600 Franken zu. Diesem kantonalen Beitrag geht eine Beitragsleistung durch den Bund von maximal 993 600 Franken voraus. Die anrechenbaren Kosten für den Ausbau dieser landwirtschaftlichen Güterstrasse betragen maximal 2,7 Millionen Franken.

Die Regierung sichert ausserdem der Gemeinde Flerden für den Ausbau der Güterstrasse Nr. 3, Dorfstrasse–Hof Quadra–Dim–Kantonsstrasse einen Kantonsbeitrag von 297 000 Franken zu. Auch diesem kantonalen Beitrag geht eine Beitragsleistung durch den Bund von maximal 734 472 Franken voraus. Die anrechenbaren Kosten für den Ausbau dieser landwirtschaftlichen Güterstrasse betragen maximal 2,04 Millionen Franken.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung sichert der Gemeinde Bergün Filisur für die Erneuerung der Güterstrasse Sagliaz einen Kantonsbeitrag von 237 600 Franken zu.

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zuständig: Regierung