Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Zusammenhang mit geplanten Sonderreglungen für Arbeitnehmende von Jungunternehmen. Zudem verabschiedet sie das Pilotprojekt «KITAplus Graubünden».
Regierung begrüsst flexiblere Bestimmungen für Jungunternehmen
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des
Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in
Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Die
neue Bestimmung sieht Sonderreglungen für Arbeitnehmende von Jungunternehmen
(Start-ups) vor, die über spezifische Fähigkeiten verfügen und am Unternehmen
beteiligt sind.
Die Regierung unterstützt die vorgeschlagene Revision der
arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Jungunternehmen grundsätzlich. Die neue
Regelung stellt einen pragmatischen Ansatz dar, um den spezifischen
Bedürfnissen von Start-ups nach mehr Flexibilität Rechnung zu tragen, ohne die
zentralen arbeitsrechtlichen Schutzprinzipien zu untergraben. Gleichzeitig
weist die Regierung auf erhebliche Herausforderungen im Vollzug hin. Die
Anwendung der neuen Bestimmung erfordert eine aufwendige Prüfung der
Voraussetzungen im Einzelfall und ist mit erhöhtem fachlichem sowie
administrativem Aufwand für die kantonalen Arbeitsinspektorate verbunden. Die
Regierung widerspricht daher der Einschätzung des Bundes, wonach keine
zusätzlichen personellen oder finanziellen Auswirkungen zu erwarten seien, und
fordert, dass den Fragen der Vollzugstauglichkeit und der erforderlichen
Ressourcen im weiteren Gesetzgebungsprozess angemessen Rechnung getragen wird.
Vernehmlassungsunterlagen des
Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz.
Regierung verabschiedet Programm zur Integration von Kindern mit Behinderung in reguläre Betreuungsangebote
Die Regierung verabschiedet das Pilotprojekt «KITAplus Graubünden».
Dieses Programm schafft Rahmenbedingungen, damit Kinder mit Behinderung
reguläre Betreuungsangebote besuchen können. «KITAplus Graubünden» orientiert
sich am Programm «KITAplus» der Stiftung Kifa, das auf eine enge Begleitung des
Betreuungsteams in Zusammenhang mit pädagogischen Fragen zur Integration von
Kindern mit Behinderung setzt.
Das Programm «KITAplus Graubünden» verfolgt als oberstes Ziel die
Umsetzung des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
(KIBEG). Entsprechend soll der Kanton neu den effektiven Mehraufwand für die
Betreuung von Kindern mit Behinderung abdecken. Dabei steht die Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kindern mit Behinderung im
Fokus. Ausserdem werden im Rahmen des Pilotprojekts Rahmenbedingungen
geschaffen, damit der inklusive Aspekt der Betreuungsangebote gefördert werden
kann. Leistungserbringende, die ein Kind mit Behinderung betreuen, erhalten
finanzielle und fachliche Unterstützung. Dadurch kosten Angebote der familienergänzenden
Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte von Kindern mit und ohne Behinderung
gleich viel.
Der Bedarf an der Unterstützung für die Betreuung von Kindern mit
Behinderung wurde im Kanton bisher nicht systematisch erhoben. Dementsprechend
können die Mehrkosten für den Kanton lediglich hochgerechnet werden. Bei einer
Annahme von 20 Kindern à jeweils zwei Betreuungstage pro Woche entstünden
jährliche Kosten von etwa 253 000 Franken.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung verabschiedet das Pilotprojekt «KITAplus Graubünden».
Grünes Licht für Korrektion der Ftanerstrasse
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Ftanerstrasse
auf dem Abschnitt zwischen Ardez und Varansuns in der Fraktion Ftan. Die
Gesamtkosten des Projekts sind mit insgesamt 4,53 Millionen Franken
veranschlagt.
Die Ftanerstrasse ist Bestandteil des kantonalen
Verbindungsstrassennetzes. Sie führt von Ardez über Ftan nach Scuol und
verbindet die Fraktion Ftan, welche auf der orografisch linken Talseite hoch
über der Talsohle des Unterengadins liegt, mit dem übrigen Kantonsstrassennetz.
In den vergangenen Jahren musste diese Verbindungsstrasse immer wieder als
Notumfahrung für die Engadinerstrasse bei ausserordentlichen Ereignissen
(Hochwasser, Rüfenniedergänge und Rutschungen im Tasnatobel) dienen. Die
bestehende Strasse hat im vorliegenden Projektperimeter eine mangelhafte
Entwässerung, grösstenteils zu schwache Stützkonstruktionen und teilweise auch
ungenügende Fahrbahnbreiten. Der Strassenabschnitt ist auf 13 Tonnen
Maximalgewicht beschränkt. Der Strassenabschnitt Ardez – Ftan wird deshalb
sukzessive für die Anforderungen an eine heutige Verbindungsstrasse ausgebaut.
Im Rahmen des Projekts sind folgende Massnahmen vorgesehen: Verbreiterung
der Strasse als Normalquerschnitt für Verbindungsstrassen, Kreuzungsstellen für
Schwerverkehr, Erhöhung der Tonnage auf 32 Tonnen, Erstellung einer neuen
Strassenentwässerung, Erneuerung des Oberbaues (Fundation und Belag) der
Strasse, Instandstellung beziehungsweise Neubau von talseitigen
Stützkonstruktionen sowie Instandstellung der bergseitigen Stützmauern.
Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Ftanerstrasse auf dem Abschnitt zwischen Ardez und Varansuns in der Fraktion Ftan.
Beiträge für die Erneuerungen von Güterstrassen in Bergün Filisur und Flerden
Die Regierung sichert der Gemeinde Bergün Filisur für die Erneuerung der
Güterstrasse Sagliaz einen Kantonsbeitrag von 237 600 Franken zu. Diesem
kantonalen Beitrag geht eine Beitragsleistung durch den Bund von maximal 993 600 Franken voraus. Die anrechenbaren Kosten für den Ausbau dieser
landwirtschaftlichen Güterstrasse betragen maximal 2,7 Millionen Franken.
Die Regierung sichert ausserdem der Gemeinde Flerden für den Ausbau der
Güterstrasse Nr. 3, Dorfstrasse–Hof Quadra–Dim–Kantonsstrasse einen
Kantonsbeitrag von 297 000 Franken zu. Auch diesem kantonalen Beitrag geht eine
Beitragsleistung durch den Bund von maximal 734 472 Franken voraus. Die
anrechenbaren Kosten für den Ausbau dieser landwirtschaftlichen Güterstrasse
betragen maximal 2,04 Millionen Franken.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung sichert der Gemeinde Bergün Filisur für die Erneuerung der Güterstrasse Sagliaz einen Kantonsbeitrag von 237 600 Franken zu.