Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des Hüscherabachs und des Hinterrheins. Zudem gibt sie grünes Licht für ein Sammelprojekt zur Instandsetzung von Waldstrassen sowie zur Waldbrandprävention und spricht einen Kantonsbeitrag für den Ersatz des Trinkwasserkraftwerks in Flerden.
Genehmigung und Beiträge für die Verbauung des Hüscherabachs und des Hinterrheins
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Rheinwald für die Verbauung des Hüscherabachs und des Hinterrheins und sichert ihr Beiträge nach Wasserbaugesetz zu. An die veranschlagten Kosten von rund 8,23 Millionen Franken spricht sie einen Kantonsbeitrag von rund 931 400 Franken. Zudem sichert sie ihr einen Kantonsbeitrag nach Strassengesetz von rund 1,2 Millionen Franken zu.
Der Hüscherabach ist ein geschiebeführender, murgangfähiger Wildbach in der Gemeinde Rheinwald. Er entspringt im Gebiet der Splügenpasshöhe zwischen dem Surettahorn (3027 m ü. M.) und dem Lattenhorn (2861 m ü. M.), entwässert ein rund 13 Quadratkilometer grosses Einzugsgebiet und mündet mitten im Siedlungsgebiet des Dorfs Splügen in den Hinterrhein. Der Bach wurde aus Gründen des Hochwasserschutzes in der Vergangenheit abschnittsweise verbaut. Das vorliegende Projekt sieht vor, die Abflusskapazitäten im Hüscherabach und im Mündungsbereich des Hinterrheins durchgehend auf die schutzzielkonformen Anforderungen anzupassen. Dies kann mittels Uferdämmen beziehungsweise -mauer und abschnittsweise auch mit Verbreiterungen der Gerinnegeometrien realisiert werden. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung des Geschiebe- und Schwemmholzregimes. Deshalb beinhaltet das Projekt am Kegelhals die Errichtung der neuen Geschiebe- und Holzrückhalteanlage «Mülena» mit einem Fassungsvolumen von rund 7000 Kubikmeter. Diese Rückhalteanlage soll bei seltenen Grossereignissen in Funktion treten.
Auskünfte: Departement für Infrastruktur,
Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Rheinwald für die Verbauung des Hüscherabachs und des Hinterrheins und sichert ihr Beiträge nach Wasserbaugesetz zu.
Sammelprojekt zur Instandsetzung von Waldstrassen und zur Waldbrandprävention genehmigt
Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2026» verschiedener Gemeinden. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 15,04 Millionen Franken.
Das vorliegende Projekt beinhaltet die Instandsetzung von insgesamt 52,5 Kilometer Waldstrassen und Maschinenwegen, verteilt auf 54 Einzelobjekte. Darunter fallen sieben Objekte, die aufgrund von Unwetterschäden im Sommer 2025 wiederhergestellt werden müssen. Mit dem Projekt wird die Erschliessung von rund 9000 Hektaren Schutzwald sowie von rund 2500 Hektaren weiteren Waldbeständen (ausserhalb des Schutzwaldes) verbessert. Darüber hinaus umfasst das Sammelprojekt den Bau von vier Löschwasserbecken (in Fläsch, Trimmis, Sumvitg und Vals) sowie den Bau eines Löschwasserteichs (in Trans, Gemeinde
Domleschg). Weiter beinhaltet das Projekt die Instandsetzung von Wasserentnahmestellen in Scuol, Poschiavo und Trun sowie die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial spezifisch für die Waldbrandbekämpfung für die Feuerwehren.
Auskünfte: Departement für Infrastruktur,
Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2026» verschiedener Gemeinden. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 15,04 Millionen Franken.
Kantonsbeitrag für Ersatz des Trinkwasserkraftwerks in Flerden
Die Regierung sichert der Gemeinde Flerden einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 504 573 Franken für den Ersatz des Trinkwasserkraftwerks Patrutg zu. Der Beitrag spricht sie in Anwendung des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden und der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft. Die Zusicherung des Kantonsbeitrags setzt die entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit rund 2,44 Millionen Franken veranschlagt.
Die Gemeinden Flerden und Masein beziehen einen Teil ihres Trinkwassers aus den Quellen oberhalb von Oberurmein. Zwischen Oberurmein und dem Reservoir Flerden liegen rund 300 Höhenmeter. Die Gemeinde Flerden möchte diese Höhendifferenz energetisch nutzen. Gleichzeitig besteht aufgrund des Alters der Bauwerke teilweiser Sanierungsbedarf am bestehenden Trinkwassersystem. Das Projekt umfasst daher unter anderem den Ersatz der Zuleitung der Quellen Patrutg und Tgiern Olt bis nach Flerden. Dabei wird die bestehende 60-jährige Leitung durch eine Druckleitung ersetzt und die Höhendifferenz im neuen Trinkwasserkraftwerk Patrutg energetisch genutzt. Für das Trinkwasserkraftwerk wird ein neues Maschinenhaus direkt an das bestehende Reservoir Flerden angebaut. Darin werden die Turbine, der Generator, die Steuerung und die Starkstromanlagen untergebracht. Des Weiteren sollen die sanierungsbedürftigen Quellanlagen Tgiern Olt, Patrutg und Bigniel erneuert werden.
Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Die Regierung sichert der Gemeinde Flerden einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 504 573 Franken für den Ersatz des Trinkwasserkraftwerks Patrutg zu.
Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Felsberg genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Felsberg am 9. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.
Insgesamt hat die Gemeinde Felsberg dabei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 12 140 Quadratmeter erweitert. Die Gemeinde hat zudem künftige Siedlungserweiterungsgebiete mittels einer Zone für künftige bauliche Nutzung (ZkbN) bezeichnet. Die Revision des kommunalen Baugesetzes (BauG) umfasst insbesondere Massnahmen zur besseren Ausnützung der Bauzonen sowie zur Baulandmobilisierung. So wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt.
© Andrea Badrutt
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Felsberg am 9. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.
Erneute Bewilligung für Privatschule in Sils i. D.
Die Regierung erteilt der Wüssenswerk GmbH in Sils i. D. die erneute befristete Bewilligung zur Führung einer Privatschule für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28. Das eingereichte Bildungsangebot entspricht der öffentlichen Volksschule und erfüllt den Lehrplan 21 Graubünden.
Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Die Regierung erteilt der Wüssenswerk GmbH in Sils i. D. die erneute befristete Bewilligung zur Führung einer Privatschule für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28.