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Die Regierung nimmt Stellung zu zwei Vernehmlassungsvorlagen des Bundes in Zusammenhang mit der zukünftigen Finanzierung der Standortförderung sowie mit geplanten Ressourcen für Alternativen zu Tierversuchen. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für verschiedene wohltätige, gemeinnützige Institutionen.

Regierung fordert die Weiterführung der Standortförderung des Bundes

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die Vernehmlassung des Bundes steht in Zusammenhang mit den geplanten Finanzierungsbeschlüssen des Bundesrats, welche für die Fortführung und Weiterentwicklung der Standortförderung erforderlich sind. Die Finanzierung der Instrumente der Standortförderung läuft Ende 2027 aus. Damit diese Instrumente in den Jahren 2028 bis 2031 fortgeführt und weiterentwickelt werden können, sind die entsprechenden Beschlüsse erforderlich. Es handelt sich dabei um folgende Instrumente: E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung und Standortpromotion.

Die Regierung begrüsst die Weiterführung der Standortförderung des Bundes in den Jahren 2028 bis 2031 grundsätzlich. Die entsprechenden Instrumente sind für die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und Kantone von zentraler Bedeutung. Kritisch beurteilt sie jedoch den Zeitpunkt der Vernehmlassung. Diese ist eröffnet worden, obwohl bei den parlamentarischen Beratungen zum Entlastungspaket 27 bereits absehbar war, dass wesentliche Elemente der Regional- und Tourismuspolitik noch angepasst werden. Die eidgenössischen Räte haben inzwischen bestätigt, dass zentrale Grundlagen der Regionalpolitik erhalten bleiben und die vorgesehenen Kürzungen im Tourismusbereich reduziert werden. Dadurch stehen nun mehr Mittel zur Verfügung als in der Botschaft des Bundesrats angenommen. Aus Sicht der Regierung muss deshalb die Botschaft des Bundesrats an das Parlament zwingend überarbeitet werden. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund in der Vorlage bereits einen möglichen Ausstieg aus der gemeinsam mit den Kantonen getragenen Regionalpolitik plant. Dies widerspricht dem erklärten Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen zu stärken. Die Regierung betont zudem die grosse Bedeutung der Standortförderung für Graubünden. Instrumente wie die Neue Regionalpolitik (NRP), Innotour, die nationale Standortpromotion oder die Unterstützung von KMU leisteten wichtige Beiträge zur Innovation, Digitalisierung und regionalen Entwicklung. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist deshalb ein zentraler Bestandteil einer wirksamen Standortpolitik.

Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Ineffiziente Förderung von Alternativen zu Tierversuchen ohne Mehrwert

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) betreffend Alternativen zu Tierversuchen. Die WBK-N hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, mit dem Ziel, die Ressourcen und Anreize für Alternativen zu Tierversuchen (sogenannte 3R-Forschung) zu erhöhen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Fachsekretariate zu schaffen, welche eine klare und qualitätsorientierte Arbeitsteilung zwischen Forschenden, Fachsekretariat und Tierversuchskommission sicherstellen.

Die Regierung unterstützt die unbestrittenen Bestrebungen zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen. In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst sie insbesondere die stärkere Förderung der sogenannten 3R-Prinzipien («Replace, Reduce, Refine») sowie mehr Transparenz bei Forschungsprojekten. Die Regierung lehnt allerdings die geplante Schaffung zusätzlicher Fachsekretariate im Bewilligungsverfahren für Tierversuche strikt ab. Die heutigen kantonalen Tierversuchskommissionen sind gezielt auf die jeweiligen kantonalen Bedürfnisse und Fachgebiete abgestimmt. Neue Fachsekretariate würden diese bewährten Strukturen schwächen und die Flexibilität der Kantone einschränken. Zudem weist die Regierung darauf hin, dass der enge Austausch zwischen den kantonalen Kommissionen und den gesuchstellenden Institutionen wesentlich zur Qualität und Weiterentwicklung der 3R-Prinzipien beiträgt. Die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Fachsekretariaten und Tierversuchskommissionen sind zudem ineffizient und führt zu zusätzlichem administrativem und finanziellem Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert.

Vernehmlassungsunterlagen der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N)

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) betreffend Alternativen zu Tierversuchen.

Bettagskollekte 2026

Der Ertrag der Bettagskollekte 2026 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen, zugesprochen: dem Elternnotruf (Zürich), jugend.gr (Chur) für das Projekt «Aufsuchenden Jugendarbeit online» und benevol Graubünden (Chur).

Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 20. September 2026 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. In der Rechnung 2025 belief sich die Kollekte auf 21 000 Franken. Für das Jahr 2026 wird mit einer Kollekte in der Höhe von 21 000 Franken gerechnet.

Der Elternnotruf ist eine rund um die Uhr erreichbare Beratungs- und Notfallstelle für Eltern, Erziehungsverantwortliche und Bezugspersonen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er richtet sich an Personen, die sich in Belastungs-, Konflikt- oder Krisensituationen befinden und kurzfristig professionelle Unterstützung benötigen. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. «jugend.gr» ist der Dachverband der Kinder- und Jugendförderung in Graubünden. Er fördert als Koordinations- und Kompetenzstelle die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit und setzt sich für Kinder und Jugendliche ein. Mit dem Projekt «Aufsuchende Jugendarbeit online» möchte jugend.gr die digitale Jugendarbeit im Kanton Graubünden etablieren. Die Stiftung benevol Graubünden ist eine Fach‑ und Vermittlungsstelle für freiwilliges Engagement im Kanton Graubünden. Sie unterstützt die Vernetzung von Personen, die sich freiwillig engagieren möchten, mit Organisationen, Institutionen und Vereinen, die mit Freiwilligen arbeiten. benevol Graubünden informiert, berät und begleitet sowohl Freiwillige als auch Einsatzorganisationen bei Fragen der freiwilligen Tätigkeit.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Der Ertrag der Bettagskollekte 2026 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen, zugesprochen: dem Elternnotruf (Zürich), jugend.gr (Chur) für das Projekt «Aufsuchenden Jugendarbeit online» und benevol Graubünden (Chur).

Kantonsbeiträge für verschiedene wohltätige, gemeinnützige Institutionen

Die Regierung genehmigt den Vorschlag für die Verteilung des auf die bündnerischen wohltätigen und gemeinnützigen Institutionen entfallenden Anteils am Reinertrag des Geschäftsjahres 2025 der Dr. Stephan à Porta Stiftung. Der Beitrag in der Höhe von 320 000 Franken wird auf insgesamt 23 verschiedene Institutionen verteilt. Der grösste Anteil davon entfallt an die Institutionen «jugend.gr», der Dachverband der Kinder- und Jugendförderung in Graubünden (65 000 Franken), Blaues Kreuz Graubünden (37 000 Franken), Pro Juventute, Tel. 147 (35 000 Franken), Selbsthilfe Graubünden und Bündner Beratungsstelle für Asylsuchende (beide 25 000 Franken) sowie Die Dargebotene Hand Ostschweiz und FL, Tel. 143 (20 000 Franken).

Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 735 481 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informations- und Erziehungsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten ausserdem einen Beitrag von insgesamt 400 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt den Vorschlag für die Verteilung des auf die bündnerischen wohltätigen und gemeinnützigen Institutionen entfallenden Anteils am Reinertrag des Geschäftsjahres 2025 der Dr. Stephan à Porta Stiftung.

Grünes Licht für den Ergänzungsbau Wohnhaus des Schulinternats Flims

Die Regierung genehmigt der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime das Gesuch für die Phase I des «Ergänzungsbaus Wohnhaus» in Flims. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag von rund 3,71 Millionen Franken. Dieser Beitrag wird gestützt auf das Behindertenintegrationsgesetz, die Behindertenintegrationsverordnung sowie das Volksschulgesetz in Aussicht gestellt.

Das Wohnhaus des Schulinternats Flims besteht aktuell aus zwei Wohngruppen mit einem 1-Bettzimmer und sieben 2-Bettzimmern. Gemäss Gesuch des Schulinternats Flims werden jedoch fast nur noch 1-Bettzimmer benötigt. Das Schulinternat Flims beantragt deshalb den Neubau eines Wohnhauses. Das geplante Gebäude wird bewusst freistehend konzipiert, ohne bauliche Anbindung an das bestehende Internatsgebäude. Diese Trennung schafft Raum für alternative Nutzungen. Der Gebäude weist insgesamt zwei oberirdische Geschosse sowie ein halb in das Terrain gegrabenes Sockelgeschoss auf. Das Erdgeschoss bildet den Eingang und gleichzeitig die erste Wohneinheit. Die Wohngruppe besteht aus acht Einzelzimmern. Der Aufenthalts- und Essbereich mit offener Küche wird aus akustischen Gründen bewusst von den Zimmereinheiten separiert angeordnet. Ergänzt wird die Einheit durch Sanitärzonen und einen kleineren, internen Rückzugsraum für Betreuende sowie mit einer Garderobe. Das Obergeschoss ist in Grundriss und Nutzung analog zum Erdgeschoss organisiert. Hier befindet sich eine weitere 4er-Wohngruppe mit vergleichbarem Raumprogramm. Das Obergeschoss ist so konzipiert, dass eine spätere Umnutzung (z. B. für betreutes Wohnen, als Personalwohnung oder zur externen Vermietung) gut möglich ist. Im Untergeschoss sind ein grosser Mehrzweckraum sowie ein Büro vorgesehen. Zusätzlich sind im Untergeschoss Neben- und Technikräume untergebracht. Dazu zählen unter anderem Lagerflächen und Waschräume.

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© Schulinternat Flims

Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

Die Regierung genehmigt der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime das Gesuch für die Phase I des «Ergänzungsbaus Wohnhaus» in Flims.

Projektgenehmigung für Bauprojekt des Schulheims Scharans

Die Regierung genehmigt das Gesuch der Stiftung Gott hilft für die Phase II des Bauprojekts für das Schulheim Scharans «Gebäudehüllensanierung Bärenhaus und Externat sowie Erneuerung Energieerzeugung». Das Schulheim Scharans bietet Platz für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im Sozial- und Schulbereich.

Im Sinne der strategischen Weiterentwicklung des Areals sowie im Hinblick auf eine nachhaltige Zukunft soll der Energieverbrauch einzelner Gebäude gesenkt werden sowie über das gesamte Areal ein CO₂-neutrales Heizsystem realisiert werden. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit rund 1,97 Millionen Franken veranschlagt.

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© Mattli Architekten AG

Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

Die Regierung genehmigt das Gesuch der Stiftung Gott hilft für die Phase II des Bauprojekts für das Schulheim Scharans «Gebäudehüllensanierung Bärenhaus und Externat sowie Erneuerung Energieerzeugung».

Kanton Graubünden auf WhatsApp

Die Regierung beschliesst, den WhatsApp-Kanal der kantonalen Verwaltung definitiv als offiziellen Kommunikationskanal weiterzuführen. Im März 2025 hat die Regierung beschlossen, im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts einen WhatsApp-Channel als Kommunikationskanal der kantonalen Verwaltung vorerst zu testen. In der Folge wurde ein WhatsApp-Channel als Informationskanal konzipiert, über den die Bevölkerung regelmässig mit kompakten und zielgruppengerechten Inhalten versorgt wird. Während der Pilotphase lag der Fokus insbesondere auf der wöchentlichen Aufbereitung der wichtigsten Mitteilungen des Kantons Graubünden.

Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Abonnentinnen und Abonnenten wird der WhatsApp-Channel nun in den ordentlichen Betrieb überführt, definitiv als offizieller Kommunikationskanal des Kantons Graubünden weitergeführt.

WhatsApp-Kanal des Kantons Graubünden: www.gr.ch/WhatsApp.li

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Auskünfte: Standeskanzlei

Die Regierung beschliesst, den WhatsApp-Kanal der kantonalen Verwaltung definitiv als offiziellen Kommunikationskanal weiterzuführen.

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