Bei einem Austausch zwischen Vertretern des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, des Amts für Migration und Zivilrecht sowie der Bürgergemeinde von Roveredo sind am Donnerstag die Aufgaben der Bürgergemeinde im Einbürgerungsverfahren thematisiert worden.
Der mehrstufige Einbürgerungsprozess in der Schweiz mit Kontrollen seitens der Kantone und des Bundes gewährleistet, dass nur Personen mit strafrechtlich gutem Leumund eingebürgert werden. Das Amt für Migration und Zivilrecht und das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit äusserten gegenüber den Vertretern der Bürgergemeinde Roveredo am Donnerstag die Erwartung, dass Einbürgerungsverfahren in Roveredo rechtlich korrekt und fristgerecht durchgeführt werden. «Einbürgerungsverfahren können nicht pauschal mit dem Argument der Mafiabekämpfung verzögert werden. Die Bürgergemeinden müssen eine differenzierte und effiziente Bearbeitung gewährleisten, um auch das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu gefährden. Zudem steht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht in direktem Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren», sagte Regierungsrat Peter Peyer nach dem Treffen.
Neben den Aufgaben von Bund, Kanton und den Bündner Bürgergemeinden im Einbürgerungsverfahren war an dem Treffen auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein Thema. Es wurde den Vertretern der Bürgergemeinde Roveredo aufgezeigt, welche Aufgaben die Gemeinden, der Kanton, der Bund und die Zivilgesellschaft dabei haben. Gleichzeitig zeigten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter auch Verständnis für die Besorgnis der Bürgergemeinde Roveredo. Vorschläge für eine Gewährleistung der Sicherheit bei Bewilligungserteilungen jedwelcher Art wurden entgegengenommen und werden nun in die weiteren Arbeiten des Kantons zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität einfliessen.
Auskunftsperson:
Niculin Mosca, Amtsleiter Amt für Migration, Tel +41 81 257 25 22 (erreichbar am Freitag von 8.00 bis 10.00 Uhr), E‑Mail Niculin.Mosca@afm.gr.ch
zuständig: Amt für Migration und Zivilrecht