Die Regierung sichert dem Verein alpinavera für die Absatzförderung von regionalen Spezialitäten einen Kantonsbeitrag zu. Zudem ordnet sie am 27. September 2026 die kantonale Abstimmung zum Stimmrechtsalter 16 an und nimmt davon Kenntnis, dass an diesem Tag der Schweizer Bevölkerung zwei eidgenössische Vorlagen unterbreitet werden.
Kantonsbeitrag für mehr regionale Spezialitäten in den Verkaufsregalen
Die Regierung sichert dem Trägerverein
alpinavera für die Jahre 2027 bis 2031 einen Beitrag von insgesamt maximal 1,25 Millionen Franken zu. Diese werden in Jahrestranchen zu jeweils 250 000 Franken
ausbezahlt. Weitere Beiträge werden durch die an alpinavera beteiligten Kantone
Uri und Tessin sowie durch den Bund geleistet.
Alpinavera ist eine von schweizweit vier überregional
tätigen Organisationen, welche den Absatz und die Weiterentwicklung von mit
«regio.garantie» zertifizierten Regionalprodukten vorantreiben. Alpinavera
umfasst die Kantone Graubünden, Uri und Tessin. Für das Mittelland steht «Das
Beste der Region», für die Nordostschweiz «Culinarium» und für die Westschweiz
inklusive dem Kanton Wallis «regio.garantie Romandie».
In den letzten Jahren hat sich die Nachfrage
nach Regionalprodukten weiter erhöht. Alpinavera ist in der Anzahl der
beteiligten Betriebe und dem Warenwert der zertifizierten Produkte stark
gewachsen. Sie konnte den Trend zur Regionalität für die Betriebe in den
beteiligten Kantonen nutzen. Mittlerweile beteiligen sich 579 Betriebe an
alpinavera.
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung sichert dem Trägerverein alpinavera für die Jahre 2027 bis 2031 einen Beitrag von insgesamt maximal 1,25 Millionen Franken zu.
Abstimmungsvorlagen vom 27. September 2026
Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 27. September 2026,
folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2026 799);
- Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» (BBl 2026 800).
Kantonal gelangt folgende Sachvorlage zur Abstimmung:
- Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (Stimmrechtsalter 16)
Auskünfte: Standeskanzlei
Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 27. September 2026, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.