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Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für den Ausbau einer Walderschliessung in Albula/Alvra sowie eine neue Fuss- und Velobrücke in St. Moritz und gibt grünes Licht für eine effizientere Beschneiung im Skigebiet Tschappina-Lüsch-Urmein.

Regierung lehnt Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ab

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Sie beurteilt die durch die Änderung vorgesehenen Verschärfungen als nicht geeignet, um den Herausforderungen aufgrund der Zuwanderung beziehungsweise des Bevölkerungswachstums entgegenzutreten und lehnt sie ab. Damit teilt die Regierung die Haltung der Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) sowie des Branchenverbands HotellerieSuisse.

In ihrer Stellungnahme weist die Regierung darauf hin, dass die Probleme des Wohnungsmarkts nicht gelindert werden könnten. Insbesondere die Tourismusgebiete in den Bergregionen sind auf ausländische Investoren bei Betriebsstätten (Beherbergungsbetriebe) angewiesen. Die Revision würde die Beherbergungsbranche stark belasten, da sie an den Marktrealitäten vorbeigeht, der Finanzierungspraxis nicht Rechnung trägt, Investitionen bremsen könnte und den Strukturwandel gefährdet. Diese Gefährdung der bewährten Geschäftsmodelle des Tourismussektors würde insbesondere die Randregionen treffen und schwächen. Ausserdem wäre durch die Anpassungen bei den Bewilligungstatbeständen insgesamt ein nicht unerheblicher Mehraufwand für die kantonalen Bewilligungsbehörden zu erwarten.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

Ausbau der Walderschliessung Mon in Albula/Alvra genehmigt

Die Regierung genehmigt das Projekt «Ausbau Walderschliessung Mon» der Gemeinde Albula/Alvra und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal rund 3,2 Millionen Franken.

Das Projekt beinhaltet die Erneuerung und den Ausbau der Haupterschliessungsstrasse von Mon bis Dartschapetta in der Gemeinde Albula/Alvra, die den Zugang zu den Wäldern oberhalb von Mon ermöglicht. Die asphaltierten Teilabschnitte haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und ihre Tragfähigkeit reicht nicht mehr aus, um den modernen Anforderungen des Holztransports gerecht zu werden. Auch die Fahrbahnbreite und die Anbindung an die kantonale Verbindungsstrasse sind nicht für die heutigen Lastwagenbemessungen ausgelegt. Durch die Erneuerung und den Ausbau der bestehenden Erschliessung werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung des Waldes in den kommenden Jahrzehnten geschaffen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Walderschliessung betragen rund 4,6 Millionen Franken.

Walderschliessung Mon  Walderschliessung Mon

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt das Projekt «Ausbau Walderschliessung Mon» der Gemeinde Albula/Alvra und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal rund 3,2 Millionen Franken.

Kantonsbeitrag für neue Fuss- und Velobrücke in St. Moritz

Die Regierung entspricht dem Gesuch der Gemeinde St. Moritz betreffend die Verlegung der kantonalen Wegnetze (Wanderwegnetz, Wegnetze Sachplan Velo) auf die neue Fuss- und Velobrücke Punt da Piz am nördlichen Ufer des St. Moritzersees. Die Kosten für dieses Brückenprojekt belaufen sich gemäss Kostenschätzung der Gemeinde auf rund 2,13 Millionen Franken. Am davon subventionsberechtigen Anteil beteiligt sich der Kanton mit maximal 60 Prozent (maximal 609 412 Franken).

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© Masotti & Associati SA

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung entspricht dem Gesuch der Gemeinde St. Moritz betreffend die Verlegung der kantonalen Wegnetze (Wanderwegnetz, Wegnetze Sachplan Velo) auf die neue Fuss- und Velobrücke Punt da Piz am nördlichen Ufer des St. Moritzersees.

Grünes Licht für eine effizientere Beschneiung im Skigebiet Tschappina-Lüsch-Urmein

Die Regierung genehmigt die von den Gemeinden Flerden (vom 5. Dezember 2025), Urmein (vom 11. Dezember 2025) sowie Tschappina (vom 19. Januar 2026) beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanungen. Ziel dieser Teilrevisionen ist eine effizientere Beschneiung im Skigebiet Tschappina-Lüsch-Urmein.

Das Skigebiet am Heinzenberg ist für die Region und für den Wintertourismus von grosser Bedeutung. Mit der fortschreitenden Klimaerwärmung ist das Skigebiet zunehmend mit einer schlechteren Schneelage konfrontiert und das Zeitfenster für die technische Beschneiung wird kürzer. Für den künftigen Betrieb sollen die Hauptachsen im Skigebiet effizienter beschneit werden können. Mit den Teilrevisionen der Ortsplanungen der Gemeinden Flerden, Urmein und Tschappina werden die Voraussetzung dafür geschaffen. Es müssen bestehenden Beschneiungsanlagen ausgebaut und Beschneiungsflächen angepasst werden.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die von den Gemeinden Flerden (vom 5. Dezember 2025), Urmein (vom 11. Dezember 2025) sowie Tschappina (vom 19. Januar 2026) beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanungen.

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Landquart genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Landquart am 28. Oktober 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Insgesamt hat die Gemeinde Landquart ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um 55 286 Quadratmeter vergrössert. Im Weiteren wurden verschiedene Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie Aufzonungen, eine Erhöhung der Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und den Erlass von Folgeplanungspflichten festgelegt. Zugleich wurden die beiden Baugesetze der ehemaligen Gemeinden Mastrils und Igis zusammengeführt. Auch wurden Massnahmen für die Baulandmobilisierung von bestehenden Bauzonen getroffen. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Weiter wurden im Generellen Gestaltungsplan Freiflächen ausgeschieden und Baugestaltungslinien festgelegt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

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© Andrea Badrutt

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Landquart am 28. Oktober 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.

Leistungsauftrag mit der Stiftung Pro Senectute Graubünden genehmigt

Die Regierung genehmigt einen Leistungsauftrag 2026–2027 mit der Stiftung Pro Senectute Graubünden. Er tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2027. Die Stiftung Pro Senectute Graubünden ist eine Hilfs-, Dienstleistungs- und Fachorganisation für ältere Menschen im Kanton Graubünden. Sie erbringt Leistungen in den Bereichen Sozialberatung, Finanzberatung, Bildung und Kultur, Sport und Bewegung, Entlastungsangebote und Generationenprojekte.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt einen Leistungsauftrag 2026–2027 mit der Stiftung Pro Senectute Graubünden.

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zuständig: Regierung