Die Regierung gibt das Gesetz über die Geschäftstätigkeit des Grossen Rats und der Regierung in Ausnahmesituationen (Mantelgesetz) und die Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rats betreffend Geschäftstätigkeit des Grossen Rats in Ausnahmesituationen zur Vernehmlassung frei.
Der Grosse Rat hat die Regierung in der Oktobersession 2020 beauftragt, einen Bericht über die Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Grossen Rats und der Regierung in künftigen Krisenzeiten beim Eintreten einer ausserordentlichen Lage zu erstellen. Gestützt auf die darin gewonnenen Erkenntnisse soll die Regierung erforderliche Anpassungen der Rechtsgrundlagen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit vorschlagen.
Virtuelle Sitzungen neu zulässig
Im Nachgang zum durchgeführten Krisennachbearbeitungsprozess sollen mit der vorliegenden Revision die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Grossen Rats und der Regierung in Ausnahmesituationen geschaffen werden. Neu werden unter anderem virtuelle Sitzungen des Grossen Rats, der PK und der Kommissionen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich ermöglicht. Damit kann der Ratsbetrieb auch dann sichergestellt werden, wenn physische Sitzungen vorübergehend nicht möglich sind. Die Details werden in der Geschäftsordnung geregelt. Weitere Bestimmungen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit sind in den Vernehmlassungsunterlagen auffindbar.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 27. August 2026 bis 25. November 2026. Die Unterlagen dazu sind auf der Plattform e-mitwirkung abrufbar: https://e-mitwirkung.gr.ch
Auskunftsperson:
Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei, Tel. +41 81 257 22 21 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch
zuständig: Regierung