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Das Regionalgericht Maloja hat im Strafprozess zum Bergsturz am Pizzo Cengalo die beiden Mitarbeitenden des Amts für Wald und Naturgefahren sowie einen externen Geologen, der im Auftrag des Amts tätig war, vollumfänglich freigesprochen. Freigesprochen wurden auch zwei weitere beschuldigte Personen der Gemeinde Bregaglia.

Der Kanton Graubünden und das zuständige Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) nehmen den Freispruch seiner Mitarbeitenden zur Kenntnis. «Nach einem langwierigen Verfahren sind wir erleichtert, dass nun ein erstinstanzliches Urteil vorliegt und die Beschuldigten freigesprochen wurden», sagt Urban Maissen, Leiter Amt für Wald und Naturgefahren.

Die Folgen des Bergsturzes am Pizzo Cengalo bleiben in trauriger Erinnerung. «Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, die ihre Angehörigen verloren haben», sagt Urban Maissen.

Auskunftsperson:

Urban Maissen, Kantonsförster, Leiter Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, E‑Mail Urban.Maissen@awn.gr.ch (keine telefonischen Auskünfte)


zuständig: Amt für Wald und Naturgefahren

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