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Die Regierung fordert ein einfacheres und wirksameres Wolfsmanagement, zudem nimmt sie Stellung zu den Teilrevisionen Postgesetz und Postorganisationsgesetz. Im Weiteren spricht sie einen Kantonsbeitrag für den Neubau einer Fussgänger- und Veloverbindung in Laax.

Regierung fordert einfacheres und wirksameres Wolfsmanagement

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit einer geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Der Bundesrat will den Umgang mit problematischen Wölfen flexibler gestalten und bestehende zeitliche und räumliche Einschränkungen bei Abschüssen lockern. Konkret sollen unter bestimmten Voraussetzungen Wolfsabschüsse neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein. Zudem sollen einzelne problematische Wölfe eines Rudels auch zwischen Februar und Mai abgeschossen werden können.

Im Grundsatz begrüsst die Regierung die geplante Weiterentwicklung des Wolfsmanagements. Die vorgeschlagene Revision greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz. Das Wolfsmanagement ist weiterhin stark reguliert, in akuten Problemsituationen zu langsam und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Die Regierung erwartet deshalb, dass die von den Kantonen erarbeiteten Grundlagen zum zukünftigen Wolfsmanagement spätestens im Rahmen der angekündigten nächsten Revision berücksichtigt werden.

Die Regierung begrüsst, dass Wolfsabschüsse künftig auch innerhalb eidgenössischer Jagdbanngebiete zugelassen werden sollen. Die vorgeschlagene Regelung ist aus ihrer Sicht jedoch zu restriktiv. Da sich die Streifgebiete von Wölfen und Wolfsrudeln in der Regel über die Grenzen der Jagdbanngebiete hinaus erstrecken, sollen auch Schäden ausserhalb der Gebiete berücksichtigt werden können. Kritisch beurteilt die Regierung zudem die vorgesehenen Abschüsse einzelner Wölfe aus einem Rudel zwischen Februar und Mai. In dieser Zeit können Elterntiere für die Aufzucht der Jungtiere von entscheidender Bedeutung sein. Da eine sichere Unterscheidung einzelner Tiere kaum möglich ist, beantragt die Regierung einen einheitlichen Regulationszeitraum vom 1. Juni bis zum 28. Februar.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit einer geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. 

Regierung anerkennt Handlungsbedarf bei Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Zusammenhang mit den Teilrevisionen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes. Sie anerkennt den Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung. Die fortschreitende Digitalisierung und der Rückgang traditioneller Postdienstleistungen erfordern Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

In ihrer Stellungnahme weist die Regierung darauf hin, dass die vorliegenden Revisionen aus Sicht des Kantons Graubünden in mehreren Punkten jedoch zu weit gehen. Insbesondere darf die notwendige Weiterentwicklung der Grundversorgung nicht dazu führen, dass Berg- und Randregionen gegenüber den Agglomerationen überproportional von Leistungsreduktionen betroffen sind. Für einen grossflächigen, dezentral besiedelten Bergkanton wie Graubünden ist eine verlässliche, gut erreichbare und qualitativ angemessene postalische Grundversorgung von besonderer Bedeutung.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Zusammenhang mit den Teilrevisionen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes. 

Kantonsbeitrag für den Neubau einer Fussgänger- und Veloverbindung in Laax

Die Regierung entspricht dem Gesuch der Gemeinde Laax bezüglich Verlegung der kantonalen Wegnetze (Wanderwegnetz, Mountainbikewegnetz, Wegnetz Sachplan Velo) auf die neue Langsamverkehrsverbindung zwischen Murschetg und Staderas. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal rund 1,4 Millionen Franken.

Für die Gemeinde Laax bietet sich die Chance, den Bau einer Wasserleitung und den Neubau einer Fussgänger- und Veloverbindung zwischen Murschetg und Staderas zu kombinieren. Als Alternative zur Führung der Werkleitungen durch den Ual Draus ist dessen Überquerung mittels einer Rohrbrücke geplant. Die neue Brücke soll gleichzeitig dem Langsamverkehr dienen, mit dem Ziel, eine sichere Verbindung für Mountainbiker und Wandernde zu schaffen und den Weiler Murschetg optimal an den Freizeitverkehr anzuschliessen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 2,9 Millionen Franken.

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung entspricht dem Gesuch der Gemeinde Laax bezüglich Verlegung der kantonalen Wegnetze (Wanderwegnetz, Mountainbikewegnetz, Wegnetz Sachplan Velo) auf die neue Langsamverkehrsverbindung zwischen Murschetg und Staderas. 

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Lantsch/Lenz genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Lantsch/Lenz am 27. August 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Die Gemeinde Lantsch/Lenz hat die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat die Gemeinde ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um 5310 Quadratmeter reduziert. Zudem ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

Luftaufnahme der Gemeinde Lantsch/Lenz

© Andrea Badrutt

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Lantsch/Lenz am 27. August 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. 

Abstimmungsvorlagen vom 29. November 2029

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 29. November 2026, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2026 1757);
  • Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760);
  • Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (BBl 2026 1758);
  • Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) (BBl 2026 22).

Kantonal sind keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Auskünfte: Standeskanzlei

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zuständig: Regierung