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Die Regierung erklärt Christian Rathgeb offiziell zum gewählten Nationalrat ab 30. November 2026. Zudem genehmigt sie die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims.

Christian Rathgeb offiziell zum gewählten Nationalrat erklärt

Die Regierung hat Christian Rathgeb für die vorzeitig zurücktretende Nationalrätin Anna Giacometti auf den 30. November 2026 zum gewählten Nationalrat erklärt.

Gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte hat im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds des Nationalrates vor Ablauf der Amtsdauer die Kantonsregierung die erste Ersatzperson von der gleichen Liste als gewählt zu erklären. An den letzten Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 hatte Nationalrätin Anna Giacometti auf der Liste «FDP-die Erste» kandidiert. Als erste Ersatzperson der per 29. November 2026 zurückgetretenen Nationalrätin folgt Christian Rathgeb, welcher das entsprechende Amt für die verbleibende Zeit antreten wird.

Christian Rathgeb

Auskünfte: Standeskanzlei

Die Regierung hat Christian Rathgeb für die vorzeitig zurücktretende Nationalrätin Anna Giacometti auf den 30. November 2026 zum gewählten Nationalrat erklärt.

Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 5. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Die Gemeinde Flims hat die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat die Gemeinde ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 154 245 Quadratmeter reduziert. Des Weiteren wurden verschiedene Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie die moderate Erhöhung der zulässigen Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und gezielte Massnahmen für die Folgeplanungen festgelegt. Für die bestehenden Bauzonen wurde eine Bauverpflichtung mit Fristen zwischen fünf und acht Jahren festgelegt. Dabei wurde weitgehend auf Baulandmobilisierungsmassnahmen für bestehende Garten- und Umgebungsflächen verzichtet. Im Weiteren wird der Nutzungsplan an die Bedürfnisse und die angestrebte räumliche Entwicklung gemäss der «Räumlichen Strategie Zukunft Flims» ange-passt. Schliesslich wurde die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Grundlagen der amtlichen Vermessung sowie auf die Anforderungen der Digitalisierung abgestimmt.

Flims

© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 5. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

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zuständig: Regierung