Die Regierung erklärt Christian Rathgeb offiziell zum gewählten Nationalrat ab 30. November 2026. Zudem genehmigt sie die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims.
Christian Rathgeb offiziell zum gewählten Nationalrat erklärt
Die Regierung hat Christian Rathgeb für die vorzeitig zurücktretende
Nationalrätin Anna Giacometti auf den 30. November 2026 zum gewählten
Nationalrat erklärt.
Gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte hat im Falle des Ausscheidens eines
Mitglieds des Nationalrates vor Ablauf der Amtsdauer die Kantonsregierung die
erste Ersatzperson von der gleichen Liste als gewählt zu erklären. An den
letzten Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 hatte Nationalrätin Anna
Giacometti auf der Liste «FDP-die Erste» kandidiert. Als erste Ersatzperson der
per 29. November 2026 zurückgetretenen Nationalrätin folgt Christian Rathgeb,
welcher das entsprechende Amt für die verbleibende Zeit antreten wird.

Auskünfte: Standeskanzlei
Die Regierung hat Christian Rathgeb für die vorzeitig zurücktretende Nationalrätin Anna Giacometti auf den 30. November 2026 zum gewählten Nationalrat erklärt.
Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 5. Februar 2025
beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung
war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher
Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt
hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen
und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.
Die Gemeinde Flims hat die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung
und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat die Gemeinde ihre Wohn-,
Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 154 245 Quadratmeter reduziert. Des Weiteren wurden verschiedene Massnahmen zur
Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie die moderate Erhöhung der
zulässigen Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und gezielte
Massnahmen für die Folgeplanungen festgelegt. Für die bestehenden Bauzonen wurde eine Bauverpflichtung mit Fristen
zwischen fünf und acht Jahren festgelegt. Dabei wurde weitgehend auf
Baulandmobilisierungsmassnahmen für bestehende Garten- und Umgebungsflächen
verzichtet. Im Weiteren wird der Nutzungsplan an die Bedürfnisse und die
angestrebte räumliche Entwicklung gemäss der «Räumlichen Strategie Zukunft
Flims» ange-passt. Schliesslich wurde die gesamte Planungsvorlage auf die
neusten Grundlagen der amtlichen Vermessung sowie auf die Anforderungen der Digitalisierung
abgestimmt.

© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz
Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 5. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.