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Die Regierung gibt grünes Licht für ein Projekt zum Schutz vor Naturgefahren in Buseno. Zudem genehmigt sie ein Förderprogramm für musikalisch überdurchschnittlich begabte Kinder und Jugendliche.

Schutz vor Murgängen in Buseno wird erhöht

Die Regierung genehmigt das Projekt «Murgangschutz Rià de Righina» der Gemeinde Buseno. Daran beteiligten sich der Kanton und der Bund im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Waldgesetz 2025–2028» mit höchstens 243 200 Franken. Die Gesamtkosten sind mit 380 000 Franken veranschlagt.

Das Projektgebiet liegt auf der orografisch rechten Seite des Calancatals in der Gemeinde Buseno. Im Jahr 2017 wurde für Buseno eine neue Gefahrenkarte Wasser erstellt. Dabei zeigte sich, dass mehrere Gebäude unterhalb der Haarnadelkurve der Via Premoret durch Murgänge mittel bis erheblich gefährdet sind. Oberhalb dieser Gebäude befindet sich ein kleines, bereits bestehendes Rückhaltebecken mit einem Volumen von 25 Kubikmeter, das jedoch für den Rückhalt von Murgängen nur ungenügend wirkt. Im Rahmen des vorliegenden Projekts soll ein zusätzliches Geschieberückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 250 Kubikmeter gebaut werden. Das neue Rückhaltebecken wird über einen Betonkanal mit dem bestehenden Becken verbunden. Ergänzend sind eine Stützmauer sowie eine Zufahrtsstrasse für Unterhalt und Entleerung vorgesehen.

Foto der aktuellen Situation

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt das Projekt «Murgangschutz Rià de Righina» der Gemeinde Buseno.

Detailkonzept und Umsetzung für Förderprogramm «Junge Talente Musik» genehmigt

Die Regierung genehmigt das Detailkonzept des Förderprogramms «Junge Talente Musik» und eine Umsetzung des Programms ab 2027. Dazu genehmigt sie während den Jahren 2027 und 2028 eine neue Ausgabe von 494 750 Franken bei Bundesbeiträgen von 185 400 Franken und einer Nettobelastung des Kantons von 309 350 Franken. Vorbehalten bleibt die Gewährung der dafür erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat und den Bund.

Das Ziel der Begabtenförderung besteht darin, musikalisch überdurchschnittlich begabte Kinder und Jugendliche des Kantons Graubünden frühzeitig zu erkennen, miteinander zu vernetzen und aufgrund ihres Niveaus und ihrer individuellen Bedürfnisse gezielt und nachhaltig zu fördern. Das Angebot, das sich an alle im Kanton wohnhaften Kinder und Jugendliche ab mindestens vier Jahren bis zum vollendeten 25. Altersjahr richtet und stilistisch offen ist, unterstützt die Begabten zudem bei der Vorbereitung für eine mögliche Aufnahmeprüfung an einer Schweizer Musikhochschule.

Auskünfte: Departement für Bildung, Umwelt und Kultur

Die Regierung genehmigt das Detailkonzept des Förderprogramms «Junge Talente Musik» und eine Umsetzung des Programms ab 2027. 

Lastenausgleich für Familienausgleichskassen

Die Regierung gewährt auf der Grundlage der definitiven Abrechnung für das Jahr 2025 insgesamt acht Familienausgleichskassen Ausgleichsbeiträge in der Gesamthöhe von rund 885 000 Franken. Beim Lastenausgleich der privaten Familienausgleichskassen handelt es sich im Grundsatz um ein jährliches Umlageverfahren. Ziel ist eine ausgeglichene Fondsrechnung und eine angemessene Fondsreserve.

Für acht Familienausgleichskassen (Vorjahr: 15 Familienausgleichskassen) ergaben die Abrechnungen für das vergangene Jahr höhere anrechenbare Aufwendungen als anrechenbare Erträge. Somit haben acht Familienausgleichskassen Anspruch auf einen Ausgleichsbeitrag für das Jahr 2025.

Auskünfte: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Die Regierung gewährt auf der Grundlage der definitiven Abrechnung für das Jahr 2025 insgesamt acht Familienausgleichskassen Ausgleichsbeiträge in der Gesamthöhe von rund 885 000 Franken. 

Inkraftsetzung des Finanzausgleichsgesetzes und der Teilrevision der Verordnung über den Finanzausgleich

Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Junisession 2026 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (Finanzausgleichsgesetz) auf den 1. Januar 2027 in Kraft. Sie genehmigt zudem die Teilrevision der Verordnung über den Finanzausgleich und setzt diese ebenfalls auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Teilrevisionen betreffen, neben einigen formalen Bereinigungen, punktuelle Anpassungen am Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA), am individuellen Härteausgleich für besondere Lasten (ILA) sowie an den gesetzlichen Bandbreiten für die Dotierung des GLA und für die Einlage von allgemeinen Staatsmitteln in die Spezialfinanzierung Finanzausgleich für Gemeinden.

Auskünfte: Departement für Finanzen und Gemeinden

Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Junisession 2026 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (Finanzausgleichsgesetz) auf den 1. Januar 2027 in Kraft. 

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zuständig: Regierung