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Unsere Querschnittsaufgaben

Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) des Kantons Graubünden übernimmt verschiedene Querschnittsaufgaben für andere Departemente und Dienststellen:

Unsere Spezialaufgaben

Andererseits sind verschiedene Spezialaufgaben beim DFG angesiedelt:

Das Departementssekretariat ist das zentrale Stabsorgan des DFG. Zentrale Aufgaben sind dabei die Bereiche:

  • Koordination und Planung der Departementsaufgaben
  • Finanzpolitik
  • Finanzrecht
  • Gesetzgebungsprojekte des Departements

Die Finanzkontrolle ist dem DFG administrativ zugeordnet. Sie unterstützt als oberstes kantonales Fachorgan der Finanzaufsicht sowohl den Grossen Rat als auch die Regierung und das DFG bei ihren Aufsichtsaufgaben.

Die Pensionskasse Graubünden ist dem DFG zugewiesen. Sie ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und bietet den Mitarbeitenden des Kantons und anderer Institutionen die berufliche Vorsorge an.

Die Graubündner Kantonalbank ist dem DFG zugewiesen. Sie ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Sie bietet die banküblichen Dienstleistungen an und berücksichtigt in ihrer Geschäftstätigkeit als Universalbank die Bedürfnisse aller Bevölkerungskreise, der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand.

 

Regierungsrat Martin Bühler
Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden