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Einreichefristen

Für die Einreichung der Steuererklärung gilt eine Frist von 90 Tagen nach Versand. 

Der Einreichetermin ist jeweils auf der zugestellten Steuererklärung bzw. Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung aufgedruckt.

Gesuche um Fristerstreckungen müssen vor Ablauf der Frist schriftlich gestellt werden. Dies kann über ein Online-Gesuch, per E-Mail (spezialsteuern@stv.gr.ch) oder auf dem Postweg (Steuerverwaltung des Kantons Graubünden, Abteilung Spezialsteuern, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur) geschehen. Wenn einem Fristerstreckungsgesuch nicht oder nur teilweise entsprochen wird, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.

Auskünfte

Auskünfte betreffend die Steuererklärung erhalten Sie über den auf der rechten Seite in der Kontextinformation angegebenen Kontakt.