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Einreichefristen

Für die Einreichung der Steuererklärung gelten folgende Fristen:

  • 31. März für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
  • 30. September für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
  • 30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).

Auskünfte

Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt oder via E-Mail an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.