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Im Rahmen des kantonalen Fahrplanverfahrens erarbeitet der Kanton Graubünden gemeinsam mit den Fahrplanregionen und den Transportunternehmen das Angebot des öffentlichen Verkehrs für die kommenden Jahre.
Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben und Fristen des Bundesamts für Verkehr (BAV). Die Fahrplanperioden sind grundsätzlich auf zwei Jahre ausgelegt und beginnen jeweils in ungeraden Jahren.
In den dazwischenliegenden geraden Jahren erfolgen in der Regel nur kleinere Angebotsanpassungen.

Der Kanton Graubünden ist bestrebt, das Angebot des öffentlichen Verkehrs unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen kontinuierlich zu verbessern.
Im Rahmen des Fahrplanverfahrens haben Regionen, Gemeinden, Unternehmen sowie Privatpersonen die Möglichkeit, Anliegen und Vorschläge einzubringen.
Diese werden durch das Amt für Energie und Verkehr, die Fahrplanpräsidentinnen und -präsidenten sowie die beteiligten Transportunternehmen geprüft, mit benachbarten Regionen abgestimmt und soweit möglich berücksichtigt.

Fahrplanpräsidenten und -präsidentinnen
Die von der Regierung gewählten Fahrplanpräsidentinnen und Fahrplanpräsidenten sind für die Detailausgestaltung des Fahrplanverfahrens in ihren jeweiligen Regionen verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • die ergänzende Information der Öffentlichkeit (z. B. über regionale Medien)
  • die direkte Information von Gemeinden und Interessensgruppen
  • die Organisation und Durchführung regionaler Fahrplankonferenzen

Sie werden vom Amt für Energie und Verkehr mit den eingehenden Fahrplananträgen bedient.
Übersicht Fahrplanpräsident/-innen

Anliegen und Anträge
Fahrplananliegen können grundsätzlich das ganze Jahr über eingereicht werden. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten sollten umfangreichere Anträge mit einem Vorlauf von mindestens einem Jahr eingereicht werden, jedoch spätestens bis zum 09.06.2026, damit eine Umsetzung auf den Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2026 (Fahrplan 2027) geprüft werden kann. Für die Einreichung von Fahrplananträgen steht das ePortal des Kantons Graubünden zur Verfügung.

Alternativ können Anliegen auch per E-Mail oder Post eingereicht werden:

E-Mail
fahrplanentwurf@gr.ch 

Postadresse
Amt für Energie und Verkehr
Abteilung öffentlicher Verkehr
Ringstrasse 10
7001 Chur.

Fahrplanentwurf 2027
Der Fahrplanentwurf 2027 ist vom 22. Mai bis zum 9. Juni 2026 auf der Plattform oev-info.ch öffentlich einsehbar.