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Der Betriebsplan ist das Planungsinstrument des einzelnen Waldeigentümers. Gemäss kantonalem Waldgesetz haben alle Waldeigentümer mit mehr als 50 ha Wald einen Betriebsplan zu erarbeiten. Der Betriebsplan umfasst eine Beschreibung des Waldes, einer Planung der waldbaulichen Eingriffe und insbesondere die Herleitung des Hiebsatzes. Der Hiebsatz ist diejenige Holzmenge, welche der Waldeigentümer jährlich aus seinem Wald nutzen darf. Die ökonomischen Auswirkungen der geplanten waldbaulichen Massnahmen werden in einer Finanzen- und Organisationsplanung festgehalten.
Der kantonale Forstdienst berät die Waldeigentümer bei der Erarbeitung. Er prüft ob die Planung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung genügt und genehmigt schlussendlich die Planung. Die Planung ist spätestens nach 20 Jahren zu revidieren.

Ausschnitt aus einer Verjüngungskarte:

Ausschnitt einer Verjüngungskarte