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Gemäss dem kantonalen Beschaffungsrecht (Art. 4 RVzEGzIVöB) können Missstände im öffentlichen Beschaffungswesen einer unabhängigen, externen Meldestelle (Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO AG, Compliance-Abteilung, Zürich) über eine gesicherte elektronische Plattform gemeldet werden. Als Missstände gelten insbesondere Wettbewerbsabreden oder Korruption bei Beschaffungen der öffentlichen Auftraggeber (Kanton, Gemeinden, Träger öffentlicher Aufgaben etc.). Aber auch nicht offengelegte Interessenskonflikte oder andere strafrechtsrelevante Vorgänge in Beschaffungsverfahren können – mit oder ohne Namenangabe – gemeldet werden.

Die BDO AG prüft in der Folge den Inhalt der Meldung und leitet diese bei einem hinreichenden Anfangsverdacht an die zuständige Aufsichtsinstanz oder Untersuchungsbehörde weiter.

Alle weiteren Informationen für eine Meldung finden Sie direkt im externen Webportal.