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Schema des Projektes
 

 

Die Option und Vision Porta Alpina bleiben für die Zukunft erhalten.

Graubünden hat vorläufig auf die Realisierung der Porta Alpina verzichtet. Diesen Beschluss hat die Regierung zusammen mit der Region Surselva und der Gemeinde Tujetsch als Trägerschaft des Projektes am 11. September 2007 gefasst. Die Gründe für die Sistierung des Projektes sind in den technischen, betrieblichen aber insbesondere auch den finanziellen Risiken zu suchen, die für Kanton, Region und Gemeinde ohne gesicherte Beteiligung des Bundes und klare Zusagen seitens der SBB nicht verkraftbar waren. Die Option Porta Alpina soll aber für eine spätere Generation gewahrt bleiben.

Nach Überprüfung des Projektstandes, der neuen Rahmenbedingungen und der damit veränderten Realisierungschancen kam die Projektträgerschaft zum Schluss, dass die Weiterführung des ursprünglich im Gleichschritt mit dem Bau des Gotthard-Basistunnels geplanten Projektes Porta Alpina zu einem nicht verkraftbaren Risiko geworden wäre. Dieser Schluss ergab sich einerseits aus dem bereits im Mai 2007 vom Bundesrat aufgeschobenen Finanzierungsentscheid und anderseits aufgrund der anfangs September 2007 von den SBB abgegebenen Stellungnahme zu einem möglichen betrieblichen Minimalangeboten.

 

Gründe für den vorläufigen Verzicht

Der Bundesrat hatte bereits im Mai 2007 beschlossen, den Entscheid über den Finanzierungsbeitrag der Porta Alpina bis ins Jahr 2012 hinauszuschieben und das beim Bundesamt für Verkehr (BAV) pendente Plangenehmigungsverfahren zu sistieren. Die Porta Alpina hätte dadurch frühestens drei Jahre nach der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels in Betrieb genommen werden können. Mit dieser zeitlichen Verschiebung entfielen jedoch die vielseitigen Synergien und Kosteneinsparungen einer gleichzeitigen baulichen Realisierung und dies hätte das Projekt unverhältnismässig verteuert.

Eine Vorfinanzierung der anstehenden weiteren Investitionen aus Mitteln des Kantons kam aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht in Frage, denn die Bündner-Stimmberechtigten hatten den bewilligten Kantonskredit von CHF 20 Mio. klar von der finanziellen Beteiligung des Bundes abhängig gemacht. Von der technischen/baulichen Seite her war eine spätere Realisierung der Porta Alpina, also erst nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, nach aktuellem Konzept (Nutzung des bestehenden Schachtes für den Personenlift) nicht mehr machbar. Vielmehr müsste eine neue technische Lösung gesucht werden, welche jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Der bei den SBB in Auftrag gegebene Studienbericht bestätigte zwar, dass ein minimales Angebotskonzept für die Porta Alpina auf Basis des Kernangebots ZEB grundsätzlich ohne Trassenverluste möglich ist. Die Studie kam aber zum Schluss, dass ein solches Angebotskonzept nicht wirtschaftlich sein könne. Den SBB müssten die jährlichen Kosten für Zusatzzüge in Millionenhöhe abgegolten werden. Dieses zusätzliche finanzielle Risiko aus dem Betrieb war für die Trägerschaft bzw. die nachmalige Betreibergesellschaft letztlich nicht tragbar.

 

Dank Vorinvestitionen bleibt Option Porta Alpina gewahrt

Aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen war die Porta Alpina für die Trägerschaft im ursprünglich geplanten finanziellen, technischen und betrieblichen Rahmen nicht mehr realisierbar. Zwar wurde damit eine Chance für Region und Kanton und darüber hinaus auch eine einmalige touristische Attraktion für die ganze Schweiz verpasst. Aber die Vorinvestitionen, wie etwa für die bereits ausgebrochenen Wartehallen, sind nicht verloren. Später, wenn einmal auch gesicherte Erfahrungen im Betrieb des Gotthard-Basistunnels vorhanden sind, könnte eine nächste Generation mit einem neuen, vielleicht etwas grosszügigeren Konzept die Vision wieder aufleben lassen.