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Am 31. Mai 2019 läuft die Ventilklausel für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien aus. Damit werden die bisher geltenden Kontingente für Arbeitskräfte aus der EU-2 (Aufenthaltsbewilligungen B) aufgehoben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 die entsprechende Revision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) verabschiedet. Für Staatsangehörige dieser beiden Staaten die in der Schweiz eine Stelle antreten oder sich als Selbstständige niederlassen, gelten ab dem 1. Juni 2019 keine Höchstzahlen mehr. Sie geniessen die volle Personenfreizügigkeit, wie sie für Angehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Kroatiens) gilt.