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Schutzdienstpflichtige absolvieren spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 26. Altersjahr vollendet haben, eine Grundausbildung von 14 - 21 Tagen (BZG, Art. 49).

Im Kanton Graubünden dauert die Grundausbildung 10 Tage, getrennt nach den Grundfunktionen (Pionier, Betreuer, Führungsunterstützer, Infrastrukturwart, Materialwart, Koch).

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