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Die Schutzdienstpflicht dauert 12 Jahre und ist zwischen dem Tag, an dem die Person 18 Jahre alt wird, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt wird, zu erfüllen. (BZG, Art. 31)

Im Kanton Graubünden ist die Übergangsregelung (Art. 99 BZG) in Kraft. Die Schutzdienstpflicht dauert 20 Jahre und endet am Ende des Jahres, in dem der Schutzdienstpflichtige 40 Jahre alt wird. Die Übergangsregelung endet am 31.12.2025

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