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Ihr Arbeitgeber hat recht. Die Erwerbsausfallentschädigung wird dem Arbeitgeber ausgerichtet, auch für die arbeitsfreien Tage. Die Entschädigung berechnet sich nicht pro Arbeitstag, sondern über Kalendertage. Eine anteilmässige Auszahlung der EO-Entschädigung an den Arbeitnehmer wird von manchen Arbeitgebern freiwillig und entgegenkommenderweise geleistet. Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit erhalten Sie von Ihrer AHV-Ausgleichskasse.

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