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Wenn Sie transportfähig sind, haben Sie wieder einzurücken und die Erkrankung dem Leiter des Dienstanlasses zu melden. Dieser ermöglicht Ihnen den Besuch beim zuständigen Kursarzt, welcher über die weitere Teilnahme am Dienstanlass entscheidet.

Wenn Sie nicht transportfähig sind, haben Sie die Krankheit unverzüglich, telefonisch dem Leiter des Dienstanlasses zu melden. Dazu müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Zeugnis ihres Hausarztes an das Amt für Militär und Zivilschutz zu senden.

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