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Ja. Die Schutzraumbaupflicht ist nicht aufgehoben und ist im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1) resp. Verordnung über den Zivilschutz (ZSV, SR 520.11) geregelt.
 
Fazit: die Schutzraumbaupflicht wird bis auf weiteres für Wohnhäuser, Spitäler und Heime nach der heutigen gültigen Bundesgesetzgebung beibehalten.

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