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Die Verordnung des UVEK über Blaulichter und wechseltönige Zweiklanghörner, SR 741.438, tritt am 1. November 2019 in Kraft. Sie hebt die Weisungen des UVEK vom 6. Juni 2005 zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Blaulicht und Wechselklanghorn (mit integriertem Merkblatt zu deren Verwendung) auf.
Die Verordnung ist zugänglich unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20191792/index.html


Das neue Merkblatt des ASTRA zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn vom 7. Januar 2021 kann auf der Homepage www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Fahrzeuge und Gefahrgut > Fahrzeugvorschriften und -prüfungen > Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn aufgerufen werden.