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Folgende Personengruppen haben grundsätzlich Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben und eine obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) abgeschlossen haben:

  • Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden;
  • Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung L oder B im Kanton Graubünden, die mindestens drei Monate gültig ist;
  • versicherungspflichtige Familienangehörige mit einem Wohnsitz in einem EG-/Efta Staat von Kurzaufenthalterinnen und -aufenthaltern, von Aufenthalterinnen und Aufenthaltern und von Niedergelassenen im Kanton Graubünden
  • Bezügerinnen und Bezüger einer Leistung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz in einem EG-/Efta Staat sowie deren versicherungspflichtige Familienangehörige;
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Erwerbsort im Kanton Graubünden sowie deren versicherungspflichtige Familienangehörige.

Die Durchführung der Prämienverbilligung ist der Sozialversicherungs-anstalt des Kantons Graubünden (SVA) übertragen. Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage - www.sva.gr.ch - zu finden.