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Die Gemeinden sind gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Gesundheitsgesetzes für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zuständig, sowie diese Aufgaben nicht dem Kanton übertragen ist. Das nachfolgende Dokument gibt einen Überblick über die Aufgaben der Gemeinden im Gesundheitswesen des Kantons Graubünden. 

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