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Feuerwerk (Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken)

Wer Feuerwerkskörper verkaufen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde seines Wohnsitzkantons eine Verkaufsbewilligung beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundespolizei, Zentralstelle Sprengstoff / Pyrotechnik

Gesuch Verkauf Kategorie F2 und F3

Merkblatt für Lagerung und Verkauf von Feuerwerk 

Das Gesuch um Verkaufsbewilligung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 wird auf Anfrage vom Fachdienst Sprengstoff ausgehändigt.

Der Erwerb und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4, T2 und P2 sind ausschliesslich Ausweisinhabern/-innen vorbehalten. Es handelt sich dabei um die Verwendungsausweise Feuerwerk A (FWA), Feuerwerk B (FWB) und Bühnenfeuerwerk (BF). Diese eidgenössischen Fachausweise werden nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausgestellt.

Wer als Verbraucher/in pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, T2, P2 beziehen will, braucht einen Erwerbsschein, wer diese Produkte abbrennen will, eine Abbrandbewilligung. Der Erwerbsschein wird von der kantonalen, die Abbrandbewilligung von der kommunalen Behörde ausgestellt. Liegt für den Bezug in der Kategorie F4 und T2 bereits eine Abbrandbewilligung der kommunalen Behörde vor, ist kein zusätzlicher Erwerbsschein notwendig.

Gesuche Erwerbsschein/Abbrandbewilligung

Die Gesuche für einen Erwerbsschein sind beim Fachdienst Sprengstoff einzureichen, Gesuche für eine Abbrandbewilligung bei der Gebäudeversicherung GR.

Gesuch Abbrandbewilligung