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Feststellung Vaterschaft und Regelung Unterhalt

Benötigen Eltern Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und der Regelung von Unterhalt, erhalten sie diese bei der KESB. Wird das Kind nicht innert angemessener Frist vom Vater anerkannt, keine Unterhaltsregelung getroffen bzw. keine Erklärung betreffend gemeinsamer elterlicher Sorge vorgelegt, kann die Behörde für das Kind eine Beistandschaft errichten. Diese hat die Interessen des Kindes gegenüber dem Vater wahrzunehmen und nötigenfalls eine Vaterschafts-/Unterhaltsklage beim zuständigen Gericht zu erheben.

Vormundschaft

Eine Vormundschaft wird nur in Ausnahmefällen errichtet, wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben (z.B. wenn die Mutter noch minderjährig ist oder die Sorgerechtsinhaber verstorben sind).  

Regelung persönlicher Verkehr (Besuchsrecht)

Leben die Eltern nicht zusammen, haben das Kind und der nicht sorgeberechtigte Elternteil gegenseitig einen Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. Grundsätzlich organisiert die Familie diesen selbständig. Kann sie aber keine einvernehmliche und dem Kindeswohl entsprechende Vereinbarung treffen, so regelt die KESB den persönlichen Verkehr auf Antrag. 

Regelung elterliche Sorge

Seit dem 1. Juli 2014 können unverheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde abgeben (mit der Anerkennung der Vaterschaft beim Zivilstandsamt, danach bei der KESB). Weigert sich ein Elternteil die Erklärung abzugeben, kann sich der andere an die KESB wenden. Diese erteilt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern dadurch keine Gefährdung des Kindswohls entsteht. 

Ab dem 1. Januar 2015 hat die KESB die Aufgabe, im Zusammenhang mit der gemeinsamen elterlichen Sorge von unverheirateten Eltern nötigenfalls über die Zuteilung von Erziehungsgutschriften zu entscheiden. Näheres dazu finden Sie im "Merkblatt Erziehungsgutschriften der AHV".