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Kindesvermögensinventar

Wenn ein Elternteil stirbt, hat der überlebende Elternteil der KESB ein Inventar über den Nachlass und das Vermögen des minderjährigen Kindes einzureichen. Die KESB muss prüfen, ob die Interessen des Kindes am Nachlass gewahrt sind und ob das Kindesvermögen ordnungsgemäss verwaltet wird. Bei grossen und komplexen Vermögen, oder wenn es die persönlichen Verhältnisse erfordern, kann der verantwortliche Elternteil verpflichtet werden, der KESB regelmässig Bericht zu erstatten.

Kindesvermögensschutz

Ist die sorgfältige Verwaltung des Kindesvermögens nicht ausreichend gewährleistet, trifft die KESB die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindsvermögens (z.B. Vermögenssperre). Kann der Gefährdung des Kindesvermögens nicht auf andere Weise begegnet werden, wird dessen Verwaltung einer Beiständin oder einem Beistand übertragen.