Navigation

Inhaltsbereich

Kinder und Jugendliche können in vielen Bereichen noch nicht selbständig entscheiden und handeln. Sie brauchen daher jemanden, der ihre Interessen vertritt und ihre Rechte wahrnimmt. In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern, ihr Kind zu vertreten und für eine angemessene Erziehung, Pflege und Ausbildung besorgt zu sein.

Wenn sich aufgrund äusserer Umstände oder aus persönlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung ergeben, können sich die Eltern – aber auch die Kinder und Jugendlichen – an Drittpersonen oder Institutionen wenden, welche sie beraten und unterstützen. Reichen die Bemühungen der Familie, anderer Bezugspersonen, der Schule oder anderer Stellen nicht aus oder erscheinen diese von vornherein als ungenügend, um eine Gefährdung des Kindes abzuwenden, muss die KESB aktiv werden. Sind die Eltern an der Vertretung ihres Kindes verhindert, muss die Behörde eine gesetzliche Vertretung bestimmen.

 

 Informationen zum Kindesschutz in leicht verständlicher Sprache (Deutsch)

Informationen zum Kindesschutz in leicht verständlicher Sprache (Italienisch)

Informationen zum Kindesschutz in leicht verständlicher Sprache (Romanisch)