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Möchten Sie ein Passfoto für den Führer- oder Lernfahrausweis einreichen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dies online tun.

Wichtige Information: Handelt es sich um einen erstmaligen Antrag eines schweizerischen Lern- oder Führerausweises, kann das Foto nicht digital eingereicht werden, weil zuerst Ihre Identität geprüft werden muss.

Für die Verarbeitung ihres Passfotos benötigen wir in jedem Fall eines der unten aufgeführten Formulare - vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. 

Ausstellung eines neuen Führerausweises

Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises / Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Vermissterklärung von Ausweisen

Fragen und Antworten

Ich habe mein Foto online eingereicht. Was sind die weiteren Schritte?

Bitte reichen Sie innert zehn Tagen das Antragsformular vollständig ausgefüllt, mit allen erforderlichen Dokumenten, per Post ein. 

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werden wird diese verarbeiten.

Was passiert mit meinem Foto nach dem Hochladen?

Wenn Ihr Antrag für einen Lern- oder Führerausweis vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen bei uns eingetroffen ist, wird Ihr Foto in unser System übernommen und gespeichert.

Reichen Sie nach dem Hochladen Ihres Fotos keinen Antrag ein, wird das hochgeladene Foto nach 90 Tagen aus der Datenbank gelöscht.

Sie haben die Möglichkeit, das Foto nochmals neu einzureichen.

Wieviel kostet das digitale Einreichen eines Fotos?

Das digitale Einreichen eines Fotos ist für Sie kostenlos.

Ich möchte bzw. muss ein analoges (ausgedrucktes) Passfoto einreichen, was muss ich beachten?

Format

  • Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm

Fotoqualität

  • Es werden nur aktuelle Fotos zugelassen. 
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben.
  • Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
  • Es darf keine Knicke, Verunreinigungen oder abgerundete Ecken haben.
  • Das Foto muss scharf mit gleichmässiger Ausleuchtung sein. Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.

Bildanforderungen

  • Schultern gerade und direkter Blick in die Kamera (Frontalaufnahme).
  • Augen müssen offen und sichtbar sein (auch bei Brillenträgern).
  • Der Gesichtsausdruck sollte freundlich / neutral sein. Der Mund muss geschlossen bleiben.
  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
  • Eine Kopfbedeckung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.
    Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

Grundlage der Anforderungen sind die Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten des Bundesamts für Polizei.