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Verkehrssteuerrechnung für das Folgejahr (Jahressteuerrechnung)

Falls Sie die Kontrollschilder bis Ende des laufenden Jahres hinterlegen (spätestens am 31. Dezember), wird die Zahlung der Verkehrssteuer für das Folgejahr hinfällig; der Einzahlungsschein kann in diesem Fall vernichtet werden. Falls Sie bei Wechselschild eines der beiden Fahrzeuge ausser Verkehr setzen wollen, ist uns der entsprechende Fahrzeugausweis zur Annullierung bis spätestens 31. Dezember einzusenden.

Rechtsmittel gegen Schwerverkehrsabgabe

Gegen Rechnungen betreffend Schwerverkehrsabgaben kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Bern Beschwerde geführt werden.

Zahlungsbedingungen

Für die Überweisung bitten wir Sie, nur den Einzahlungsschein der Rechnung zu benützen. Falls Sie die Zahlung per Internet vornehmen, geben Sie bitte die vollständige Referenznummer in der entsprechenden Zone ein.

Zahlungen aus dem Ausland

Empfänger: Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden, Ringstrasse 2, 7000 Chur

IBAN: CH76 0900 0000 7000 1499 2  

BIC: POFICHBEXXX

Finanzinstitut: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz