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Das Zeitfenster für die Neuanmeldung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) sowie der Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge für das Folgejahr ist anfangs September des laufenden Jahres offen. Das ALG gibt die Termine jeweils frühzeitig und über verschiedene Informationskanäle (Bündner Bauer, E-Mail und Website ALG) bekannt.

Ich habe für das nächste Jahr keine Änderungen und möchte keine neuen Programme melden. Was muss ich bei dieser Erhebung im Herbst machen?

Wenn es keine Veränderungen gibt, werden die angemeldeten Programme automatisch für das nächste Jahr übernommen.

Wie melde ich ausserhalb des Erhebungsfensters neue Programme?

Grundsätzlich sind Neuanmeldungen von Programmen im Rahmen der ordentlichen Herbsterhebung zu melden. Ausserhalb der Erhebungsphase kann in begründeten Fällen (beispielsweise beim Wechsel der Betriebsleitung) die Anmeldung mittels Formular eingereicht werden. Nachmeldungen haben einen Abzug von 200 Franken zur Folge oder müssen unter Umständen auf das darauffolgende Jahr verschoben werden.