Navigation

Inhaltsbereich

Die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs oder einer Tierhaltung ist dem ALG mit dem Formular Betriebsaufgabe zu melden. Geben Sie bitte an, wer die Flächen übernimmt, ob und bis wann Sie weiterhin Tiere halten und melden Sie sich vom ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ab. Ohne diese Abmeldung werden weiterhin kostenpflichtige Kontrollen durchgeführt.

Falls der Betrieb nicht aufgegeben, sondern einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger übergeben wird, füllen Sie bitte das Formular Wechsel des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin aus.

Ich halte nach der Pensionierung oder der Betriebsaufgabe noch einige Tiere (beispielsweise Hühner). Was muss ich in diesem Fall melden?

Füllen Sie das Formular Betriebsaufgabe aus und geben Sie an, wie viel Fläche und/oder welche Tierarten Sie weiterhin behalten möchten.

Muss die Strukturdatenerhebung auch nach der gemeldeten Betriebsaufgabe noch gemacht werden?

Falls Sie den Betrieb vollständig aufgeben, müssen Sie keine Erhebung mehr tätigen. Wenn Sie jedoch weiterhin einige Flächen bewirtschaften oder Tiere halten, dann müssen Sie die Daten weiterhin erheben. Alle registrierten Tierhaltungen bzw. Flächenbewirtschafterinnen oder Flächenbewirtschafter werden per E-Mail vom ALG über den genauen Ablauf dieser Erhebung informiert.

Wenn ich nach der Pensionierung oder der Betriebsaufgabe für die Vermarktung meiner Tiere den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) noch brauche, wird mein Betrieb noch kontrolliert, auch wenn ich keine Direktzahlungen mehr erhalte?

Ja, die Kontrollen werden weiterhin durchgeführt und sind kostenpflichtig.

Formulare