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Eine Fülle von durch Bund und Kanton unterstützbaren Massnahmen haben das Ziel, einerseits die landwirtschaftlichen Infrastrukturen zu erhalten und zu verbessern, andererseits den ländlichen Raum weiter zu entwickeln und die diversen raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren. Die langfristig wirksamen Investitionen bilden neben den Direktzahlungen oder den Sömmerungsbeiträgen ein weiteres Standbein der Agrarpolitik des Bundes.

Mit Strukturverbesserungsmassnahmen können Werke und Anlagen im ländlichen Tiefbau, im landwirtschaftlichen Hochbau sowie die Neuordnung des Grundeigentums und der Pachtverhältnisse unterstützt werden. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Projekte zur regionalen Entwicklung. Damit soll die nachhaltige Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft gefördert werden.