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Badewasser öffentlicher Bäder unter der Lupe
Foto: © Gorodenkoff - stock.adobe.com

 

Betreiber von öffentlichen Bädern sind zur Qualitätssicherung ihrer Anlagen verpflichtet. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung, ob das Badewasser jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wie die Ergebnisse der amtlichen Messungen zeigen, besteht in den Bündner und Glarner Badeanlagen noch Verbesserungspotenzial.

Um die Badegäste vor negativen mikrobiologischen und chemischen Einflüssen zu schützen, hat der Gesetzgeber Grenzwerte für bestimmte Parameter in Badewasser festgelegt, die von den Verantwortlichen im Rahmen der Selbstkontrolle regelmässig überwacht werden müssen.

Eine amtliche Überprüfung der Selbstkontrolle fand im Jahr 2023 in 127 Bündner und Glarner Hotels, Stockwerkeigentümergemeinschaften und kommunalen Hallenbädern statt, wobei in 189 Schwimm- und Badebecken der pH-Wert und der Chlorgehalt an Ort und Stelle überprüft wurden. Zusätzlich wurde das Badewasser auf Desinfektionsnebenprodukte und Mikroorganismen im ALT-Labor untersucht. 77 von 189 Proben (41 %, 2022: 34 %) mussten wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen beanstandet werden. Dies betraf 48 % aller überprüften Betriebe bzw. 51 % der Hotelbäder, 37 % der Bäder im Stockwerkeigentum und 33 % der Hallenbäder. Am häufigsten wurde der Chlorgehalt beanstandet. Der Betrieb von fünf Whirlpools musste aufgrund überhöhter Konzentrationen an Legionellen oder Chlorat vorübergehend eingestellt werden.

Auch wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr bestand, zeigen die Resultate, dass die gute Verfahrenspraxis nicht immer beherrscht wird. Als Konsequenz haben die Verantwortlichen dem ALT wirksame Massnahmen zur Gewährleistung von einwandfreiem Badewasser aufzuzeigen.