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Sichere Lebensmittel vom Stall bis auf den Teller - das Lebensmittelgesetz verpflichtet Produzenten und Händler gleichermassen, mittels Selbstkontrolle dafür zu sorgen, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel die Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden.

Die Lebensmittelvollzugsbehörden werden vom Lebensmittelgesetz ermächtigt, die Selbstkontrolle hinsichtlich ihrer Effizienz zu überprüfen und bei Mängeln geeignete Massnahmen anzuordnen, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.

Amtliche Kontrollen umfassen risikobasierte Inspektionen in Betrieben als auch Analysen von Konsumwaren, zu denen auch die sogenannten Gebrauchsgegenstände gehören - Produkte, die mit dem menschlichen Körper oder Lebensmitteln in Berührung kommen wie Kosmetika oder Geschirr.