Lebensmittel
Zum Thema Lebensmittel stellen wir die nachfolgenden
Informationen zur Verfügung. Entsprechende Auslegungen zum Lebensmittelrecht
sind rechtlich nicht verbindlich.
Mit den dargebotenen Formularen kann sich ein
Lebensmittelbetrieb bei uns ordnungsgemäss melden. Zudem besteht für diesen die
Möglichkeit, Lebensmittelproben bei uns untersuchen zu lassen.
Für die Realisierung der Selbstkontrolle in Kleinbetrieben
und Imkereien bieten wir entsprechende Vorlagen an. Die vom Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen genehmigten Branchenleitlinien zur
Guten Verfahrenspraxis bleiben vorbehalten.
Meldeformular
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Ausgenommen ist die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und ähnlichen Anlässen. Auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die die Lebensmittelsicherheit beeinflussen können, sowie die Betriebsschliessung müssen gemeldet werden. Diese Meldepflicht steht im Artikel 20 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02).
Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, müssen dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Diese Meldepflicht steht im Artikel 62 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02).
Formular Meldung von Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständenbetrieben
Gesuch um Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung
Gemäss kantonalem Gastwirtschaftsgesetz (BR 945.100) ist eine Bewilligung erforderlich für
- die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle,
- das Überlassen von Örtlichkeiten zum Konsum von mitgebrachten oder angelieferten Speisen oder Getränken,
- die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen oder Getränke konsumiert werden.
Die Abgabe von Speisen oder Getränken im privaten, geschlossenen Bereich ist ebenfalls bewilligungspflichtig, wenn sie gewerblich erfolgt.
Für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Die Bewilligung gilt für einen bestimmten Betrieb oder Anlass. Sie wird einer handlungsfähigen Person erteilt, die für den Betrieb oder Anlass verantwortlich ist und eine polizeilich einwandfreie Führung garantiert.
Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung
Zur Führung eines Betriebes muss die verantwortliche Person ihrem Gesuch um eine Gastwirtschaftsbewilligung bei der Gemeinde einen Nachweis beilegen. Dieser Nachweis zeigt, dass sie in den letzten fünf Jahren nicht wiederholt oder schwerwiegend gegen die eidgenössische oder kantonale Lebensmittelgesetzgebung verstossen hat.
Für den Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung ist beim Amt ein Gesuch mit dem Onlineformular "Gesuch um Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung" einzureichen. Die Bestätigung wird innerhalb von 14 Tagen per Post zugestellt.
Hier gelangen Sie auf dem ePortal des Kantons Graubünden direkt ins Gesuch um Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung.
Infos
1. August-Brunch
Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche
Bauliche Anforderungen an Räume und Installationen
Bewilligungspflicht für Betriebe
Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden
Erläuterungen zu mikrobiologischen Untersuchungen
Festwirtschaften Märkte und Verkauf im Freien
Kennzeichnung von Honig
Kennzeichnung von Lebensmitteln im Online-Handel
Kennzeichnung von offen in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln
Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel
Planungshilfe für Verpflegungsbetriebe
Rahm, Rahmbläsern und Rahmautomaten
Rückverfolgbarkeit in fleischverarbeitenden Betrieben
Verarbeitung und Hälterung von lebenden Krustentieren in Lebensmittelbetrieben in Graubünden und Glarus
Verkauf von Lebensmitteln auf dem Bauernhof dem Markt und im Internet
Weinetikettierung
Formulare
Formular Meldung von Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständenbetrieben
Probenahmeformular Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Gesuch um Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung
Selbstkontrolle
Kurzfassung Selbstkontrolle in Lebensmittelbetrieben
Wegleitung zur Erstellung von Selbstkontrollkonzepten
Basismodule für Kleinbetriebe
Inhaltsverzeichnis Kleinbetriebe
1. Organisation Kleinbetriebe
2. Gefahrenanalyse Kleinbetriebe
3. Weisungen Kleinbetriebe
3.1 Weisungen Reinigungsplan Kleinbetriebe
3.2 Weisungen Arbeitsanweisungen Kleinbetriebe
4. Rezepturen Kleinbetriebe
5. Merkblätter Kleinbetriebe
6. Betriebsanleitungen Kleinbetriebe
7. Kontrollblätter Kleinbetriebe
7.1 Kontrollblatt Kleinbetriebe
Beispiel Selbstkontrollkonzept Restaurant
Ergänzungsmodule für Kleinbetriebe
1. Betriebsräume
1. Übersichtsplan Trinkwasserversorgung
2. Prozessorientierte Abläufe
3. Abfallentsorgung
3. Arbeitsanweisungen Wasserversorgung
3. Reinigungsanweisung
3. Schmierplan
7. Allergene Speisezutaten
7. Jahreskontrollblatt Wasserversorgung
7. Lagerkontrolle
7. Mängelliste Wasserversorgung
7. Personalschulung
7. Reinigungskontrolle
7. Trinkwasseruntersuchungen
7. Untersuchungen
7. Warenanlieferung
Selbstkontrolle in Imkereien
Kurzfassung Selbstkontrolle in Imkereien
Selbstkontrolle in Imkereien